02.03.2026

Hundekot konsequent beseitigen

Nach wiederholten Reklamationen über liegen gelassenen Hundekot sowie über am Wegrand deponierte Hundekotsäcklein erinnert die Gemeinde alle Hundehalterinnen und Hundehalter an ihre gesetzliche Pflicht: Hundekot ist im gesamten Gemeindegebiet aufzunehmen und korrekt zu entsorgen – unabhängig davon, ob er auf Wegen, an Wegrändern, auf Wiesen oder nahe privater Grundstücke liegt.

Für die Entsorgung stehen kostenlose Robidog-Säcke an den Robidog-Stationen zur Verfügung. Benutzte Säcklein gehören ausschliesslich in die vorgesehenen Robidog- oder öffentlichen Abfallbehälter – nicht in Hecken, Wiesen oder an Zäune. Die Gemeinde stellt ausreichend Entsorgungsmöglichkeiten bereit; deren Nutzung ist selbstverständlich.

Hundekot auf Grünflächen ist mehr als ein optisches Ärgernis. Er beeinträchtigt die Futterhygiene und kann Parasiten oder Krankheitserreger enthalten, die über kontaminiertes Gras in Tierbestände gelangen können.

Saubere Wege und Wiesen sind eine gemeinsame Verantwortung. Rücksichtnahme schützt Landwirtschaft, Tiere, Umwelt und das gute Miteinander in unserer Gemeinde. Die Gemeinde dankt allen Hundehalterinnen und Hundehaltern für ihre konsequente Mithilfe.