10.04.2025

Einreichung der Steuererklärung

Nicht unerwartet wurden im Januar 2025 die Steuererklärungen 2024 zugestellt. Haben Sie die Steuererklärung noch nicht
eingereicht, so haben Sie noch bis zum 30. Juni 2025 Zeit, diese einzureichen.

Falls das termingerechte Einreichen der Steuererklärung nicht möglich ist, bieten wir Ihnen gerne eine Fristerstreckung an.
Benützen Sie dafür die Onlineplattform „eFristen“ (www.ag.ch/steuern).

Bei Nichtabgabe der Steuererklärung innerhalb der Fristen werden im Kanton Aargau für die erste Mahnung eine Gebühr
von CHF 35 und für die zweite Mahnung eine Gebühr von CHF 50 erhoben.

Mit EasyTax gehts leichter
Die Steuererklärung kann in Papierform oder in elektronischer Form (easyTax) eingereicht werden. Nutzen Sie die Papierform, 
so können Sie die Steuererklärung in den Briefkasten der Gemeinde werfen.

EasyTax hilft Ihnen, die Steuererklärung einfach und sicher auszufüllen. Laden Sie sich das Programm von der Website des
Kantonalen Steueramtes (www.ag.ch/steuern) herunter. Sollten Sie über keinen Internetzugang verfügen oder möchten Sie die
Steuererklärung lieber von Hand ausfüllen, können Sie sämtliche Formulare bei uns bestellen.

Kontakt
Bei Fragen zur Steuerveranlagung oder Anpassung der provisorischen Rechnung: steuern@spreitenbach.ch oder 056 552 91 80.

Bei Fragen zur Bezahlung der Rechnung, Vereinbarung von Ratenzahlung: finanzen@spreitenbach.ch oder 056 552 92 00.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: https://www.ag.ch/steuern.