18.12.2025

Dritter Verkaufssonntag 2026

Der Gemeinderat Spreitenbach hat gestützt auf die revidierte kantonale Gesetzgebung einen zusätzlichen dritten
Verkaufssonntag bewilligt. Dieser findet im kommenden Jahr am 25. Oktober 2026 statt.

Grundlage für diesen Entscheid ist die Änderung des Einführungsgesetzes zum Arbeitsrecht (EG ArR), welche per
1. September 2025 in Kraft getreten ist. Diese erlaubt es den Gemeinden, in eigener Kompetenz einen weiteren
bewilligungsfreien Sonntagsverkauf pro Jahr festzulegen, unter Ausschluss von Feiertagen und der Adventszeit.
Die Vereinigung für Industrie, Dienstleistungen und Handel Spreitenbach (IDH) stellte beim Gemeinderat den entsprechenden Antrag. 
Begründet wurde dieser unter anderem mit der Stärkung des stationären Handels gegenüber dem
wachsenden Onlinehandel, der Reduktion von Einkaufstourismus ins Ausland, der Förderung des Wirtschaftsstandorts
Spreitenbach sowie positiven Effekten für Gastronomie und Dienstleistungsbetriebe.

Der Gemeinderat teilte diese Einschätzungen und hebt besonders den breiten Konsens innerhalb des lokalen Gewerbes hervor.

Der Entscheid des Gemeinderates wurde im Rahmen einer Allgemeinverfügung in der Limmatwelle vom 6. November 2025 publiziert. 
Während der gesetzlich vorgesehenen 30-tägigen Beschwerdefrist sind keine Einsprachen gegen den dritten
Verkaufssonntag eingegangen. 

Der Entscheid des Gemeinderates ist damit rechtskräftig.