Die ordentliche Einreichefrist für die Steuererklärung 2025 der natürlichen Personen ist Ende März abgelaufen. Steuerpflichtige natürliche Personen können ihre Steuererklärung noch bis Ende Juni 2026 ohne Erhebung einer Mahngebühr einreichen. Ist eine Einreichung bis zu diesem Zeit-punkt nicht möglich, kann innert derselben Frist eine Fristverlängerung beantragt werden. Ohne Fristverlängerung wird die gesetzlich vorgesehene Mahnung versendet.
Fristverlängerung können unter www.ag.ch/fristerstreckung beantragt werden.