
Werke
Unter den Gemeindewerken werden die Elektrizitätsversorgung (EVS), das KommunikationsNetz (KNS), die Wasserversorgung (WVS) und das Bauamt verstanden. Die Verwaltung dieser Stellen ist im Werkhof an der Zentrumsstrasse 11 untergebracht.
Tel. | 056 418 86 10 |
gemeindewerke(at)spreitenbach.ch |
Aufbruchbewilligungsformular
Dieses Formular, ist zusammen mit einem aktuellen Situationsplan des Aufbruches, spätestens 20 Tage vor Baubeginn, vollständig ausgefüllt an tiefbau(at)spreitenbach.ch oder per Post an Gemeindewerke Spreitenbach, Abteilung Tiefbau, Zentrumsstrasse 11, 8957 Spreitenbach, zu senden.
Aufbruchbewilligungsformular PDF
Aufbruchbewilligungsformular Excel
Links
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Sendertabelle, Tipps zur Sendereinstellung

Bauamt
Das Bauamt ist den Gemeindewerken unterstellt und zuständig für den Unterhalt der öffentlichen Bauten und Anlagen.
Aufgabenbeschrieb Bauamt
Abfallentsorgungskalender 2022
Adresse | Zentrumsstrasse 11, 8957 Spreitenbach |
Tel. | 056 418 86 51 |
Fax | 056 418 86 40 |
Personal

Wasserversorgung
Die Wasserversorgung ist den Gemeindewerken unterstellt und hat zur Aufgabe die Überwachung, Reinigung und den Unterhalt aller Anlageteile der Wasserversorgung.
Aufgabenbeschrieb Wasserversorgung
Weitere Informationen
Die Wasserversorgung wird aktuell durch die Regionalwerke AG Baden sichergestellt.
Adresse | Zentrumsstrasse 11, 8957 Spreitenbach |
Tel. | 056 418 86 26 |
Fax | 056 402 10 87 |
Störungsdienst | 056 402 01 77 |

Elektrizitätsversorgung
Die Elektrizitätsversorgung Spreitenbach (EVS) ist ein Unternehmen des öffentlichen Rechtes im Sinne des Gemeindegesetzes. Sie ist den Gemeindewerken unterstellt und steht unter der Aufsicht des Gemeinderates und wird nach dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit betrieben.
Aufgabenbeschrieb Elektrizitätsversorgung
Weitere Informationen
Adresse | Zentrumsstrasse 11, 8957 Spreitenbach |
Tel. | 056 418 86 10 |
Störungsdienst | 056 402 00 55 |
Personal

Kommunikationsnetz
Das Kommunikationsnetz Spreitenbach (KNS) ist ein Unternehmen des öffentlichen Rechtes im Sinne des Gemeindegesetzes. Sie steht unter der Aufsicht des Gemeindegesetzes und wird nach dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit betrieben. Die Einwohnergemeinde überträgt den Ausbau, Betrieb und Unterhalt des KNS der gemeindeeigenen Elektrizitätsversorgung. Für das KNS wird eine von der übrigen Gemeindeverwaltung separierte Rechnung geführt. Das KNS erstellt und betreibt eine Kommunikationsnetzanlage für den Fernseh- und Radioempfang sowie Internet-Zugang, Telefonie und Glasfaser-Mietleitungen.
Weitere Informationen und Störungsdienst
Tel. | 056 418 86 10 |