Ent­wick­lung Wei­ler Hei­ters­berg

Die Gemeinde Spreitenbach will die Thematik der möglichen "Weilerzone Heitersberg" in der laufenden Gesamtrevision der Nutzungsplanung behandeln. Ob schliesslich die Gemeinde eine Weilerzone festsetzen kann oder der Kanton ein anderes Instrumentarium zur Anwendung bringt, ist mit Stand Herbst 2021 noch nicht abschliessend geklärt. Dies wird sich aber in Folge der laufenden Überarbeitung des Kantonalen Richtplans (Kapitel Weiler) und im weiteren Verlauf der Gesamtrevision der Nutzungsplanung klären.

So oder so ist als Grundlage für eine Weilerzone eine konzeptionelle Auseinandersetzung mit dem Weiler erforderlich. Dazu hat die Bauverwaltung Spreitenbach ein räumliches Entwicklungsleitbilds (REL) Weiler Heitersberg verfasst. Vom Kanton wurde dieses REL Weiler Heitersberg als pragmatische Grundlage für eine Weilerzone begrüsst. Den betroffenen Grundeigentümern wurde das REL Weiler Heitersberg im Sommer 2021 zur Vernehmlassung unterbreitet. Am 6. September 2021 hat der Gemeinderat von den Resultaten der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das bereinigte REL Weiler Heitersberg als behördenverbindliche Planungsgrundlage verabschiedet. Damit bildet es die Grundlage für den weiteren Umgang mit dem Weiler in der Nutzungsplanung.

Räumliches Entwicklungsleitbild Weiler Heitersberg