28.03.2024

Hundekontrolle; Änderungen

Alle Hunde sind bei der Wohngemeinde anzumelden. Per 1. März 2024 trat eine neue kantonale Verordnung zum Hundegesetz in Kraft. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Alle Hunde – neu auch jene aus eigener Zucht – sind ab dem dritten Lebensmonat anmelde- und steuerpflichtig.
  • Hundetaxen werden per 1. Mai jeden Jahres fällig. Unterjährige Zu- und Abgänge werden nicht mehr berücksichtigt, somit entfällt die Verrechnung und Rückerstattung von halben Hundetaxen. 
  • Zuzügerinnen und Zuzüger aus anderen Kantonen müssen für das laufende Hundesteuerjahr keine Hundetaxen entrichten (Doppelerhebung entfällt).
  • Neu sind offizielle Herdenschutzhunde und Herdengebrauchshunde nach den Bestimmungen von § 22 der Hundeverordnung taxbefreit.

Weitere Informationen können der Website  www.spreitenbach.ch/Hundewesen und der kantonalen Hundeverordnung (SAR 393.411) entnommen werden.

Die Hundehalter sind gebeten, sämtliche Mutationen wie die Abgabe oder Übernahme eines Hundes, Adressänderungen seitens des Hundehalters oder auch den Tod eines Hundes bis spätestens Ende April 2024 den Einwohnerdiensten (056 552 91 20 / einwohnerdienste@spreitenbach.ch) zu melden.

Die Verwaltung wird die entsprechende Mutation im Register vornehmen, damit die Hundehalter keine unnötige Rechnung für die Hundesteuer 2024 erhalten.