05.03.2019

Strafanzeige wegen Sozialhilfebetrug

Wer Sozialhilfe bezieht, hat dem Sozialamt sämtliche Einkommens- sowie Vermögenswerte auszuweisen. In zwei Fällen ist nun wegen Widerhandlung gegen das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz sowie wegen Betrugs bzw. missbräuchlichem Bezug von Sozialleistungen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet worden. In einem Fall wurde eine erhaltene Erbschaft verschwiegen; in einem zweiten Fall wurden nicht alle Einkommen deklariert.