12.02.2019

Stimm- und Wahlrecht

Jeweils im Nachgang zu Abstimmungs- und Wahlwochenenden werden dem Wahlbüro immer mit einigen Tagen Verspätung noch Abstimmungsunterlagen zugestellt, welche von den Stimmberechtigen zu spät der Post übergeben worden sind. Für die briefliche Stimmabgabe ist zu beachten, dass die Rücksendung an die Gemeinde jeweils per B-Post erfolgt. Das heisst, dass gemäss der Post mit einer Zustellfrist von bis zu 3 Werktagen zu rechnen ist. In der Praxis benötigen die Unterlagen aber oftmals 4 Werktage. Stimmberechtigte sollten das Zustellkuvert daher spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungswochenende absenden oder sonst das Kuvert bis am Abstimmungssonntag um 09.30 Uhr beim Briefkasten des Gemeindehauses einwerfen.