Gemeindevorschriften
Bis zum 30. September 2019 gilt das folgende Abfallentsorgungsreglement der Gemeinde Spreitenbach.
Ab dem 1. Oktober 2019 tritt das neue Abfallentsorgungsreglement in Kraft.
Dazu das Wichtigste in Kürze:
- Die bisherige Jahrespauschale nach Wohnungsgrösse für die Kehrichtentsorgung wird abgeschafft.
- Neu gibt es eine kleinere Grundgebühr und zudem eine Sackgebühr.
- Die bisherige Jahrespauschale und die neue Grundgebühr werden abgegrenzt und sauber abgerechnet.
- Die neuen Gebührensäcke sind weiss und haben einen speziellen Aufdruck der Gemeinde Spreitenbach.
- Die neuen Gebührensäcke sind ab dem 5. September 2019 ausschliesslich in den Lebensmittelgeschäften in Spreitenbach erhältlich.
- Für den Grüngutcontainer braucht es neu eine Jahresvignette.
- Die erste Grüngutjahresvignette ist gültig vom 1. Oktober 2019 bis 31. Dezember 2020.
- Der Verkauf von Jahresvignetten für Grüngutbehälter erfolgt ab 5. September 2019 beim Blumenladen Bluemestiel sowie bei der
Einwohnerkontrolle und der Finanzverwaltung im Gemeindehaus.
- Gebührenmarken für Sperrgut und Grüngut sind ab 05.09.2019 bei der Einwohnerkontrolle und der Finanzverwaltung
im Gemeindehaus erhältlich.
- Der Bezug von Graugut-Containerplomben bleibt wie bisher bei den Gemeindewerken an der Zentrumsstrasse 11.
- Ab 01.10.2019 werden nur noch korrekt bereitgestellte und bezahlte Abfälle mitgenommen.
- Die Sperrgutannahme im Bauamt / Werkhof wird Ende September eingestellt.
- Für die Abgabe von Wertstoffen (Weissblech, Aludosen, Flaschenglas und Altkleider stehen weiterhin die dezentralen Wertstoffsammelstellen
der Gemeinde zur Verfügung.
Tarife
1. Grundgebühr (exkl. MwSt.) | Pro Haushaltung und Jahr CHF 70.00 Pro Gewerbebetrieb und Jahr CHF 70.00 Pro Direktabfuhrbewilligung und Jahr CHF 500.00 |
2. Abfuhren, volumenabhängige Abrechnung (inkl. MwSt.) | |
2.1 Kehricht | Abfallsack, 17 Liter CHF 1.00 Abfallsack, 35 Liter CHF 1.90 Abfallsack, 60 Liter CHF 3.20 Abfallsack, 110 Liter CHF 5.90 Sperrgutmarke (pro 25 kg / 300 Liter) CHF 12.00 Containerplomben Industrie/Gewerbe 800 Lt. CHF 44.00 Containerplomben Haushalt 800 Liter CHF 44.00 |
2.2 Grüngut | |
a) mit Jahresvignetten | 120 / 140 Liter Container pro Jahr CHF 60.00 |
b) bei Einzelleerungen | Sträucherschnitt, Bündel 1 x CHF 5.00 Kleinbehältnisse bis 120 Liter (Harasse, Zeinen etc.) 1 x CHF 5.00 120 / 140 Liter Container 1 x CHF 5.00 240 Liter Container 2 x CHF 5.00 = CHF 10.00 360 Liter Container 3 x CHF 5.00 = CHF 15.00 660 Liter Container 5 x CHF 5.00 = CHF 25.00 800 Liter Container 6 x CHF 5.00 = CHF 30.00 |
3. Abfuhren, gewichtsbezogene Abrechnung (exkl. MwSt.) | |
3.1 Kehricht | Abfuhr durch die Gemeinde CHF 490.00 / Tonne Direktabfuhr in KVA (1/8) CHF 61.25 / Tonne |
Zudem sind die Annahmebedingungen der jeweiligen Kehrichtverwertungsanlage. Der Entsorgungskalender in verschiedenen Sprachen gilt als Ausführungsbestimmung im Sinne von § 4 des Abfallentsorgungsreglementes.
Entsorgungswesen
Das Entsorgungswesen ist dem Bauamt angegliedert.
Hier geht es zum Entsorgungskalender und den Infos zu den verschiedenen Sammelstellen.
Abwasserreinigungs-Anlage (ARA)
Zur Entsorgung gehört auch die Abwasserreinigung. Diese wird durch den Abwasserverband Killwangen-Spreitenbach-Würenlos geführt. Die Kläranlage befindet sich an der Würenloserstrasse 3 in 8956 Killwangen.
Tel. 056 401 36 49
Eine Kläranlage, auch Abwasserreinigungsanlage (ARA) genannt, ist eine technische Anlage zur Reinigung von Abwasser. Zur Reinigung der Gewässer verunreinigenden Bestandteile der Abwässer werden mechanische (auch physikalische genannt), biologische und chemische Verfahren eingesetzt. Da diese Verfahrensarten nacheinander in verschiedenen Reinigungsstufen eingesetzt werden, nennt man moderne konventionelle Kläranlagen „dreistufig“.
Mehr Informationen zur Abwasserreinigungsanlagen finden Sie im Flyer der ARA.
