Am 27. November 2007 wurde die Gemeinde Spreitenbach mit dem Label Energiestadt® ausgezeichnet.
Die Gemeinde hat diese Auszeichnung für die nachweisbaren und vorbildlichen Resultate in der Entwicklung der kommunalen Energiepolitik erhalten.
Die mit der damaligen Evaluation betrauten Kommission wurde in die gemeinderätliche Energiekommission überführt.

Um sich dauerhaft mit dem Label Energiestadt® auszuzeichnen und um die Qualität und das kontinuierliche Engagement der Gemeinde zu bestätigen, findet alle vier Jahre ein
ReAudit statt. Auch dieses Jahr ist ein ReAudit bereits in vollem Gange, welches jeweils von der Bauverwaltung koordiniert und gemeinsam mit der Energiekommission bestritten
wird.

Basis für das ReAudit bildet der Massnahmenkatalog von Energiestadt®, in welchem es in insgesamt 6 Bereichen gilt, hinreichend Punkte zu erlangen, um schliesslich die Rezertifizierung
zu erreichen. Ein Bereich davon widmet sich den kommunalen Gebäuden und Anlagen. Wenn sich die Gemeinde bei Bau und Bewirtschaftung der kommunalen Gebäude
und Anlagen an anerkannten und hohen energetischen ökologischen sowie politisch legitimierten Standards und künftigen klimatischen Anforderungen orientiert, fliesst dies
positiv in die Bewertung des ReAudits ein. Dies allein sollte aber nicht Motivation sein.

Schliesslich geht es darum, den Gebäudepark einer Gemeinde auf ein fortschrittliches Niveau zu bringen, an die zukünftigen klimatischen Anforderungen anzupassen und auch
gegenüber Privaten vorzuleben, was man unter anderem mit der neuen Gestaltungsplanpflicht in der revidierten Bau- und Nutzungsordnung (Minergie-P als Grundanforderung)
oder gesteigerten energetischen und qualitativen Anforderungen generell von ihnen ebenfalls verlangt.

Ein breit anerkanntes Instrument im Umgang mit der Verbesserung der gemeindeeigenen Liegenschaften ist die Einführung eines kommunalen Gebäudestandards. Ein solcher wird
von der Gemeindeexekutive erlassen und findet als behördenverbindliche Richtlinie Anwendung bei Bauten und Anlagen, welche durch die Gemeinde erstellt und betrieben werden.
Damit aus einem Gebäudestandard keine Enzyklopädie für Experten werden muss, wird seit dem Jahr 2008 eine Richtlinie in Zusammenarbeit von energieschweiz, dem
Schweizerischer Verband Kommunale Infrastruktur SVKI und dem Trägerverein Energiestadt erarbeitet und den Gemeinden zur Verfügung gestellt.

Der Gebäudestandard 2019.1 leistet einen Beitrag zur verstärkten Umsetzung von Massnahmen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie zum
gesunden Innenraumklima und zur Bauökologie. Die Weichenstellung in Richtung 2000-Watt- Gesellschaft soll vorbereitet werden.
Der Gebäudestandard 2019.1 richtet sich als Leitlinie an Bauherrschaften von öffentlichen und durch die Öffentlichkeit unterstützten Bauten.

Energiestädte beschliessen diesen als behördenverbindliches Instrument für ihre kommunalen Bauten. Derzeit haben über 170 zertifizierte Energiestädte den Gebäudestandard
2019.1 oder älter als behördenverbindlich erklärt. Die Gemeinde Spreitenbach hat sich mit Gemeinderatsbeschluss dazu bereit erklärt, den Gebäudestandard 2019.1 als Leitlinie zu beschliessen.

Der Gebäudestandard 2019.1 beinhaltet insgesamt 7 Themenbereiche welche in ihrer Definition an sich sehr kurzgehalten sind und nur gerade 2 Seiten beanspruchen:

  • Neubauten
  • Bestehende Bauten
  • Effizienter Elektrizitätseinsatz
  • Erneuerbare Energien Wärme
  • Gesundheit und Bauökologie
  • Mobilität
  • Bewirtschaftung