
Bau und Planung
Aktuelle Planungsprojekte
Entwicklung Grenzraum Killwangen-Spreitenbach
Die Gemeinden Killwangen und Spreitenbach wollen die zukünftigen Planungsabsichten im Grenzraum beider Gemeinden (Bahnhof Killwangen-Spreitenbach bis Furttalstrasse Spreitenbach) gemeinsam angehen und in einer geeigneten Form konkretisieren und festhalten.
2019 haben beide Gemeinden unter Beizug von Fachexperten verschiedener städtebaulicher Disziplinen sowie Vertretern von Kanton und Gemeinden eine Testplanung durchgeführt. Dabei wurden zwei interdisziplinär zusammengesetzte Teams beauftragt, die Entwicklungspotenziale hinsichtlich der funktionalen Zusammenhänge sowohl im Verkehr als auch für das Siedlungsgefüge und die Nutzungen auszuloten und Vorstellungen über eine zukünftige Entwicklung des Grenzraums Killwangen-Spreitenbach zu entwickeln. Dabei wurde ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung im Zusammenhang mit der Realisierung der Limmattalbahn gelegt.
Die Testplanung konnte Ende 2019 abgeschlossen werden und das Resultat liegt nun in Form eines Syntheseberichts vor. Darin wird für das Planungsgebiet ein möglicher Zielzustand in einer unbestimmten Zukunft 2030 und darüber hinaus aufgezeigt. Die mit der Testplanung aufgebrachten Entwicklungsvorschläge haben teils sehr innovativen Charakter und müssen in unterschiedlichen Zeithorizonten betrachtet werden.
Die Resultate der Testplanung Grenzraum Killwangen-Spreitenbach wurde den Grundeigentümern im Herbst 2020 zur Vernehmlassung unterbreitet. Aus den hervorgegangenen Erkenntnissen sollen nun die tragfähigen Inhalte aus der Testplanung in einen Entwicklungsrichtplan bzw. einen Regionalen Sachplan gemäss § 12a Baugesetz überführt werden.
Unterlagen zur Testplanung:
Schlussbericht des Begleitgremiums
Syntheseplan
Schlussabgabe der teilnehmenden Teams:
Team A | Team B |
---|---|
yellow z urbanism architecture, Zürich / Berlin (Städtebau) Treibhaus Landschaftsarchitektur, Hamburg (Landschaft) asa AG, Rapperswil-Jona (Verkehr) | Ammann Albers GmbH StadtWerke, Zürich (Städtebau) Studio Vulkan Landschaftsarchitektur, Zürich (Landschaft) IBV Hüsler AG, Zürich (Verkehr) |
Gesamtrevision Bau- und Nutzungsordnung
Am 19. Juni 2018 hat die Gemeindeversammlung dem Gesamtkredit über die Revision der Bau- und Nutzungsordnung zugestimmt. Darin enthalten sind verschiedene Planungsvorhaben wie beispielsweise der Kommunale Gesamtplan Verkehr (KGV) oder die Entwicklung der Arbeitsplatzzone 1 Kreuzäcker (A1K), welche sich bereits in der Entwicklung befinden. Kernstück der Ortsplanung bildet die Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung.
Als Grundlage für die Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung wurde von 2014 bis 2016 gemeinsam mit der Bevölkerung die Räumliche Entwicklungsstrategie 2030 (RES 2030) erarbeitet. In der RES 2030 sind die Zielsetzungen und Handlungsschwerpunkte für die Siedlungs-, Freiraum- und Verkehrsentwicklung für den Zeitraum bis 2030 definiert sowie Handlungsempfehlungen über diesen Zeitraum hinaus beschrieben.
Schlussbericht zur räumlichen Entwicklungsstrategie 2030, 16. Mai 2016
Kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV)
Der Kommunale Gesamtplan Verkehr (KGV) ist seit 2010 das wichtigste Instrument der Aargauer Gemeinden zur kommunalen Verkehrsplanung. Er löste den Kommunalen Verkehrsrichtplan ab. Der KGV ist als umfassendes Planungsinstrument ausgelegt, mit dem die Gemeinden ihre verkehrliche Entwicklung in direkter Abstimmung mit der Siedlungsplanung antizipieren und steuern.
Das übergeordnete Ziel des KGV besteht in der Abstimmung der Verkehrsentwicklung auf die Siedlungsentwicklung. Der KGV stützt sich dabei auf die räumliche Entwicklungsstrategie RES 2030 und ist abgestimmt mit der sich derzeit in Bearbeitung befindenden Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung.Mit dem KGV werden die Stärken und Schwächen der Gemeinde Spreitenbach bezüglich der Teilbereiche Motorisierter Individualverkehr, Öffentlicher Verkehr, Radverkehr sowie des Fussverkehrs behandelt. Auf Basis einer ausführlichen Analyse werden entsprechende Zielsetzungen und Massnahmen definiert, welche als gesamtes den KGV darstellen.
Der KGV Spreitenbach wurde am 6. April 2021 vom Gemeinderat verabschiedet und besteht aus dem Bericht und vier Teilplänen:
Bericht zum KGV
Teilplan motorisierter Individualverkehr
Teilplan Fussverkehr
Teilplan Radverkehr
Teilplan öffentlicher Verkehr
Kommunales Strassenlärm Sanierungsprojekt
Im Auftrag der Gemeinde Spreitenbach wurde von der Firma Grolimund + Partner das Strassenlärm Sanierungsprojekt der Gemeindestrassen erarbeitet. Ziel ist der bessere Schutz der Anwohner vor dem Verkehrslärm. Das vorliegende Lärmsanierungsprojekt (LSP) basiert auf den Ergebnissen aus dem Vorprojekt und beschreibt Art, Wirkung und Kosten der geplanten Massnahmen. Es wurde am 18. Mai 2020 vom Gemeinderat genehmigt und im Anschluss zusammen mit den Erleichterungsanträgen (EA) öffentlich aufgelegt.
Ausgangslage:
In den Jahren 1985 bzw. 1987 traten Umweltschutzgesetz und Lärmschutzverordnung des Bundes in Kraft. Danach sind bestehende Strassen, die wesentlich zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte beitragen, zu sanieren. Die zusätzlich erforderlichen Massnahmen gemäss Umweltschutzgesetz (USG) und Lärmschutzverordnung (LSV) sind zu realisieren.
Lärmbelastung in Spreitenbach:
Die Immissionsgrenzwerte sind im Beurteilungszustand ohne Massnahmen bei 10 Liegenschaften und 1 sanierungspflichtigen Parzelle überschritten. Insgesamt sind rund 207 Personen von Grenzwertüberschreitungen betroffen.
Sanierungsprojekt:
Ein Ersatz von Belägen durch akustisch optimierte Deckbeläge rein aus Lärmschutzgründen ist wirtschaftlich nicht tragbar. Im Rahmen des regulären Strassenunterhalts ist der Einbau von lärmarmen Belägen geplant. Der Bau von neuen Lärmschutzwänden ist aus Gründen der Erschliessung und Wohnhygiene, der Wirtschaftlichkeit oder einer unzureichenden Wirkung nicht möglich. Für die wenigen Objekte mit Immissionsgrenzwert-Überschreitungen liegen begründete Erleichterungsanträge vor. Ein Anspruch auf Schallschutzfenster besteht bei keinem Gebäude, da die dafür massgebenden Grenzwerte (Belastung > IGW ES III) nicht überschritten werden oder es sich um Neubauten ohne Anspruch auf Schallschutzfenster handelt.
Quartierentwicklung Schleipfe
Die Gemeinde Spreitenbach erfährt ein stetes Wachstum und zahlreiche Areale befinden sich in der Entwicklung. Unter diesem Eindruck ist es dem Gemeinderat ein Anliegen, dass auch in bestehenden Quartieren Qualitäten erhalten und Potenziale genutzt werden können. Deshalb hat er 2018 ein Prozess zur Quartierentwicklung initiiert. In einem ersten Pilotprojekt wurde das Schleipfequartier näher untersucht.
Innert Jahresfrist haben interessierte Bewohnerinnen und Bewohner sowie Grundeigentümer und Vertreter der Verwaltungen die Gelegenheit genutzt und sich gemeinsam Gedanken zum Schleipfequartier gemacht. An zwei, von der Gemeinde Spreitenbach organisierten Workshops, beschäftigten sich die Teilnehmer mit den Themen Mensch und Gesellschaft, Freiraum und Wohnumfeld, Erschliessung, Immobilienentwicklung und –nutzung, Standortvorteile und Lagequalität. Das Ergebnis der Workshops wurde von der Gemeinde in Form von Leit-zielen und Massnahmen in einem Quartierleitbild zusammengefasst.
Am 11. November 2019 wurde das Quartierleitbild Schleipfe durch den Gemeinderat verabschiedet und zur Publikation freigegeben. Die Umsetzung der Leitbildinhalte und der möglichen Massnahmen erfolgt schrittweise und aufgrund der sich bietenden Chancen und Möglichkeiten der weiteren konkreten Entwicklungsschritte seitens der verschiedenen Akteure im Quartier.
Quartierleitbild:
Quartierleitbild Gesamtdokument, 11. November 2019
Quartierleitbild Leitziele, 11. November 2019
Quartierleitbild Massnahmen, 11. November 2019
Gebietsentwicklung Arbeitsplatzzone A1 Kreuzäcker (A1K)
Der Regierungsrat verfügte im Jahr 2012 über dem Gebiet der Arbeitsplatzzone A1 Kreuzäcker eine Planungszone. Dies war der Auslöser zu einem mehrjährigen Planungsverfahren, mit welchem die richtplankonforme Entwicklung in diesem Gebiet sichergestellt werden soll. Mit dem Beschluss der Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung vom 23. November 2021 an der Einwohnergemeindeversammlung konnte ein wichtiger Teilschritt erreicht werden. In der ersten Hälfte 2022 sollen die verabschiedeten Instrumente nun vom Kanton genehmigt werden:
Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung Kreuzäcker
Teiländerung Bauzonen- und Kulturlandplan Kreuzäcker
Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV
Im Jahr 2022 soll der Erschliessungsplan, welcher die Strassen- und Erschliessungsbauwerke rechtlich sichert, zur Beschlussreife gebracht werden. Gemeinsam mit den Grundeigentümern werden die Feinerschliessung, die notwendigen Landabtretungen sowie der Beitragsplan ausgearbeitet und schliesslich in einem Erschliessungsvertrag gesichert. Mit dem Bau der Müslistrasse und der Feinerschliessung im Gebiet soll 2023 begonnen werden.
Entwicklung Weiler Heitersberg
Die Gemeinde Spreitenbach will die Thematik der möglichen "Weilerzone Heitersberg" in der laufenden Gesamtrevision der Nutzungsplanung behandeln. Ob schliesslich die Gemeinde eine Weilerzone festsetzen kann oder der Kanton ein anderes Instrumentarium zur Anwendung bringt, ist mit Stand Herbst 2021 noch nicht abschliessend geklärt. Dies wird sich aber in Folge der laufenden Überarbeitung des Kantonalen Richtplans (Kapitel Weiler) und im weiteren Verlauf der Gesamtrevision der Nutzungsplanung klären.
So oder so ist als Grundlage für eine Weilerzone eine konzeptionelle Auseinandersetzung mit dem Weiler erforderlich. Dazu hat die Bauverwaltung Spreitenbach ein räumliches Entwicklungsleitbilds (REL) Weiler Heitersberg verfasst. Vom Kanton wurde dieses REL Weiler Heitersberg als pragmatische Grundlage für eine Weilerzone begrüsst. Den betroffenen Grundeigentümern wurde das REL Weiler Heitersberg im Sommer 2021 zur Vernehmlassung unterbreitet. Am 6. September 2021 hat der Gemeinderat von den Resultaten der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das bereinigte REL Weiler Heitersberg als behördenverbindliche Planungsgrundlage verabschiedet. Damit bildet es die Grundlage für den weiteren Umgang mit dem Weiler in der Nutzungsplanung.