Strafanzeigen

Wer materielle Hilfe beansprucht, hat der zuständigen Sozialbehörde wahrheitsge-treu und vollständig Auskunft über die Lebenssituation zu erteilen. Im März des laufenden Jahres hat der Gemeinderat der Staatsanwaltschaft 2 Personen zur Anzeige gebracht, weil sie diese Pflicht nicht korrekt wahrgenommen und damit nicht gerechtfertigte Sozialhilfegelder bezogen haben. Zudem muss der entstandene Schaden zurückgezahlt werden.

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