Schutzkonzepte für Nutzung öffentlicher Sportanlagen

Gemäss den Vorgaben des Bundes bedarf es für die Wiederaufnahme des Betriebs der Sportvereine verschiedener Schutzkonzepte. Es sind dies das Schutzkonzept des Anlagebetreibers (in der Regel der Gemeinde) und des jeweiligen Sportvereines auf lokaler Ebene. Für die Anlagen der Gemeinde Spreitenbach ist Mitte Mai 2020 das entsprechende Schutzkonzept verabschiedet worden. Folgende Vereine haben bisher in Spreitenbach aufgrund der eingereichten Unterlagen wieder eine Bewilligung zur eingeschränkten Aufnahme von Trainings erhalten: Badmintonclub Spreitenbach und Tischtennisclub Spreitenbach. Im Weiteren hat auch der Verein Volkshochschule eine Bewilligung erhalten.

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