Mitwirkungsverfahren

Gemäss Art. 4 Bundesgesetz über das Raumplanungsgesetz (RPG) und § 3 des kantona-len Baugesetzes (BauG) können in der Zeit vom 18. März 2019 bis 16. April 2019 in der Halle des 2. Obergeschosses des Gemeindehauses folgende Unterlagen während der or-dentlichen Bürozeiten eingesehen werden:

Sondernutzungsvorschriften, Gestaltungsplan Neumatt Nord
Situationsplan, Massstab 1:1000, Gestaltungsplan Neumatt Nord
Planungsbericht Neumatt Nord
Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung Neumatt
Situationsplan M 1:3000, Teiländerung Bauzonenplan Neumatt
Planungsbericht Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung Neumatt

Die öffentliche Auflage erfolgt vom 18. März 2019 bis 16. April 2019 auf der Bauverwaltung, Gemeindehaus, Spreitenbach.

Bemerkungen und Vorschläge können von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat, 8957 Spreitenbach, eingereicht werden und sind als solche zu bezeichnen.

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