Grabräumung 2022

Die Ruhezeit der Gräber der Bestattungsjahre 1995 und 1996 ist abgelaufen. Gestützt auf Art. 23 des Bestattungs- und Friedhofreglements werden die Angehörigen der in den genannten Gräbern beigesetzten Verstorbenen ersucht, die vorhandenen Grabmäler und Pflanzen bis spätestens 31. März 2022 zu räumen. Nach dieser Frist wird die Räumung durch die Gemeinde vorgenommen.

Gemeinderat

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