Einbürgerungen

Im 4. Quartal 2020 sind bei der Gemeindekanzlei 6 neue Einbürgerungsgesuche eingegangen. Per 31. Dezember 2020 waren total 26 Gesuche hängig. Im Rahmen der Bearbeitungen ist im 4. Quartal durch den Gemeinderat bei 11 Gesuchen das Gemeindebürgerrecht zugesichert worden. Es mussten keine Gesuche abgewiesen werden. Aufgrund des neuen Gesetzes über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG) vom 12. März 2013, gültig seit 1. Juli 2020, wonach die staatsbürgerlichen Kenntnisse (Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse) über die Schweiz und den Kanton Aargau vor der Gesuchseinreichung mittels eines gebührenpflichtigen kantonalen Tests durch die Gemeinden geprüft werden müssen, haben sich im 4. Quartal 12 Personen für diesen Test angemeldet. 11 Personen haben den Test erfolgreich abgeschlossen.

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