Corona-Virus, aktuelle Vorschriften

Der Bundesrat hat ein verschärftes Veranstaltungsverbot erlassen, welches weitreichende Auswirkungen hat. Dadurch will er die Menschen in der Schweiz vor dem neuen Coronavirus schützen und dessen Verbreitung eindämmen. Gemäss der Medienkonferenz vom 13. März 2020 sind Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen verboten. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende April 2020.

Ebenfalls von dieser Massnahme betroffen sind:

- Freizeitbetriebe, wie Museen, Sportzentren, Schwimmbäder oder Skigebiete.
- In Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen sich maximal 50 Personen aufhalten.

Alle wichtigen Vorgaben des Bundes und des Kantons sind auf folgenden Seiten zu finden:

Bund

Kanton

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