Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr auf die Stufe 3 festgelegt (erhebliche Gefahr) - Mahnung zur Vorsicht.
Gültig ab Donnerstag, 30. April 2020 bis auf Widerruf