12.09.2024

Steuerbezug 2024 | Verfallsanzeige

In den nächsten Tagen werden die Verfallsanzeigen für die provisorischen Steuern 2024 verschickt. Dabei handelt es sich nicht um eine Mahnung, sondern um den Hinweis, dass die Steuern des laufenden Jahres per 31. Oktober bezahlt sein müssen. Für verspätete Zahlungen nach dem Verfalldatum wird auf den Ausständen ein Verzugszins von 5 % erhoben. Verwenden Sie für die Bezahlung der Steuern 2024 bitte nur die dafür vorgesehenen Einzahlungsscheine. Für die offenen Steuern werden im November Mahnungen versandt. Besteht Ende 2024 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.

Gemeinderat und Verwaltung danken allen Steuerpflichtigen für die Einhaltung der Zahlungsfrist bzw. für die bereits geleisteten Überweisungen.

Mahngebühren im Bezugsverfahren
Eine Mahngebühr wird für provisorische und für definitive Steuerausstände sowie für Verzugszinsen gemäss § 77a der Verordnung zum Steuergesetz erhoben. Im Schuldbetreibungsverfahren wird zudem eine Gebühr für die Umtriebe bei jeder einzelnen Betreibung verrechnet.

Aus folgenden Verwaltungshandlungen werden die Gebühren erhoben:

Erste Mahnung Steuererklärung CHF 35.00
Zweite Mahnung Steuererklärung CHF 50.00
Mahnungen Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv) CHF 35.00
Betreibungen Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv) CHF 100.00