Bei einer Ersthundehaltung müssen Sie sich als Hundehalter/-in registrieren. Die Gemeinde legt für Sie eine Personen-ID in der zentralen Hundedatenbank AMICUS an. AMICUS stellt daraufhin dem Hundebesitzer die Logindaten für diese Datenbank zur Verfügung.
Die Registrierung als Ersthundehalter/in kann neu direkt über das Smart Service Portal des Kanton Aargau erfolgen.
Jeder Hund muss spätestens im Alter von 3 Monaten durch einen Tierarzt/eine Tierärztin mit einem Chip gekennzeichnet werden und innerhalb von 10 Tagen nach Übernahme bei der Gemeinde registriert werden.