Es gilt zu beachten, dass im Kanton Aargau vom 1. April bis 31. Juli eine gesetzliche Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand (bis 50 m) gilt.
Diese Regelung dient dem Schutz der Wildtiere während der Brut- und Setzzeit.
Im Frühling ist das Erwachen der Natur im Wald besonders gut zu beobachten. Doch gerade in dieser Zeit brauchen die Wildtiere im Wald einen besonderen Schutz: Sie sind trächtig oder mit der Brut und Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt. Zum Schutz der Wildtiere gilt deshalb im Wald und am Waldrand vom 1. April bis am 31. Juli die Leinenpflicht für Hunde. Alle Besucherinnen und
Besucher des Walds sind während dieser Zeit gebeten, aus Rücksicht auf die Wildtiere und vor allem die bodenbrütenden Vögel die Waldwege nicht zu verlassen und den Wald tagsüber zu geniessen. In der Nacht und in der Dämmerung sind die Wildtiere besonders aktiv und sollen nicht gestört werden.
Im Rahmen der Jagdaufsicht kontrolliert die zuständige Jagdgesellschaft das Einhalten der Leinenpflicht.