07.08.2025

Kontrolle von Feuerungsanlagen – Neue Weisungen ab 2026

Der Kanton Aargau führt per 1. Januar 2026 eine neue Weisung zur Kontrolle von Öl-, Gas- und Holzfeuerungen ein. Ziel ist eine einheitliche und zeitgemässe Grundlage für den Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung (LRV).

Der zentrale Punkt der neuen Weisung ist die Einführung einer periodischen Messpflicht für Holz-Zentralheizungen (handbeschickt und automatisch) mit einer Feuerungswärmeleistung von bis zu 70 kW – alle vier Jahre. Damit zieht der Kanton mit den Nachbarkantonen gleich und leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität.

Bei der Inbetriebnahme von Neuanlagen ist künftig eine Abnahmemessung erforderlich. Diese umfasst neben der CO-Messung auch eine Feststoffmessung (Staub) und ist durch eine qualifizierte Fachperson vorzunehmen.

Nicht betroffen sind Einzelraumfeuerungen wie Cheminéeöfen. Für sie gilt weiterhin die zweijährige visuelle Kontrolle, Messungen erfolgen nur im Klagefall.

Eine weitere Neuerung betrifft den erweiterten Vollzug: Neu können Abnahmemessungen ebenfalls von qualifiziertem Servicepersonal übernommen werden.

Der Vollzug für die Holzfeuerungen wird an das bewährte System der Öl- und Gasfeuerungen angeglichen. Die Messungen können sowohl durch den Feuerungskontrolleur der Gemeinde als auch durch qualifizierte private Fachpersonen (Servicegewerbe) im Rahmen des liberalisierten Modells durchgeführt werden.