Im Waldabschnitt „Erdbeerirai“ in Remetschwil wurden illegal errichtete Bikerschanzen festgestellt. Der Forstbetrieb Heitersberg und die angeschlossenen Gemeinden nehmen dies zum Anlass, auf die geltenden gesetzlichen Regelungen hinzuweisen und tun dies im Wissen darum, dass Freude am Wald und an der Bewegung in der Natur etwas Schönes ist.
Ein verständlicher Wunsch – auf Kosten der Natur
Wir verstehen, dass der Wald für viele Menschen ein Ort der Erholung, des Sports und der Freiheit ist. Biken macht Spass, und der Wunsch, im Gelände eigene Strecken und Sprungelemente zu bauen, ist aus dieser Begeisterung heraus gut nachvollziehbar. Dennoch müssen wir deutlich darauf hinweisen, dass solche Eigenbauten im Wald ohne Bewilligung aus guten Gründen nicht zulässig sind.
Illegale Erdaufschüttungen, Rampen und Hindernisse aus gefälltem Holz sowie das Verlassen der befestigten Wege gefährden nicht nur die Sicherheit aller Waldbesucherinnen und Waldbesucher, sondern beeinträchtigen auch den Boden, den Wasserhaushalt, den Lebensraum der Waldtiere und die natürliche Waldverjüngung. Sie können zudem Haftungsfragen aufwerfen, falls Personen zu Schaden kommen.
Was das Gesetz vorschreibt
Das Schweizer Waldgesetz (WaG) sowie das Aargauer Waldgesetz regeln klar, was im Wald erlaubt ist und was nicht:
- Art. 13 WaG – Rodungsverbot und Schutz des Waldbodens: Veränderungen am Waldboden, insbesondere Auf- und Abschüttungen sowie Verdichtungen, sind ohne forstbehördliche Bewilligung untersagt.
- Art. 14 WaG – Bauten und Anlagen im Wald: Bauten und Anlagen im Wald bedürfen einer Sonderbewilligung der zuständigen Behörde. Dies gilt ausdrücklich auch für temporäre oder informell errichtete Konstruktionen wie Sprungschanzen, Rampen oder ähnliche Elemente.
- Art. 15 WaG – Waldwege und Durchfahrten: Das Befahren des Waldes mit Fahrrädern, E-Bikes und anderen Fahrzeugen ist grundsätzlich nur auf befestigten und freigegebenen Feld- und Waldwegen gestattet. Das Befahren von Waldflächen abseits solcher Wege ist verboten.
- § 30 Aargauisches Waldgesetz (kWaG): Wer ohne Bewilligung Bauten erstellt oder den Waldboden verändert, kann mit einer Busse und zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands auf eigene Kosten verpflichtet werden.
Gemeinsam für einen sicheren und gesunden Wald
Wir wenden uns nicht gegen die Menschen, die den Wald mit Begeisterung nutzen – im Gegenteil. Wir möchten einladen, gemeinsam Wege zu finden, wie Sport und Natur in Einklang gebracht werden können. Wer Interesse an legalen Bikestrecken oder konkreten Projekten im Wald hat, ist herzlich eingeladen, das Gespräch mit dem Forstbetrieb Heitersberg und den betroffenen Gemeinden zu suchen.
Die bereits errichteten illegalen Bauten im Waldabschnitt „Erdbeerirai“ werden durch den Forstbetrieb rückgebaut. Wir bitten darum, keine weiteren solchen Konstruktionen zu errichten und die bestehenden Waldwege zu respektieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung zum Schutz unseres Waldes.