Für die Wahl in die Finanzkommission (3 Mitglieder) und das Wahlbüro (1 Mitglied) kann jede in Spreitenbach
stimmberechtigte Person vorgeschlagen werden (§ 30 GPR).
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a GPR und § 21b VGPR von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Spreitenbach zu
unterzeichnen und bei der Kanzlei, Bahnhofstrasse 2, Spreitenbach, bis spätestens am Freitag, 23. Januar 2026, 12.00 Uhr, einzureichen.
Die erforderlichen Formulare können auf www.spreitenbach.ch im Online-Schalter im Bereich der Kanzlei heruntergeladen werden oder am Schalter der Kanzlei bezogen werden.
Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden,
welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.
Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat/in gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR).
Werden nicht mehr wählbare Kandidat/innen vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine
Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist
keine neuen Anmeldungen ein, werden die vorgeschlagenen Personen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).