Innert der gesetzlichen Frist wurden für die 2 freien Sitze nur folgende Kandidatin angemeldet:
Fischer Sharon, geb. 1999, von Stetten AG, Groppenackerstrasse 3, parteilos
§ 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) lautet:
1 Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
2 Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Weitere Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei, Poststrasse 13, 8957 Spreitenbach, innert 5 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau, das heisst bis zum Dienstag, 2. Februar 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf www.spreitenbach.ch im Bereich Online-Schalter/Gemeindekanzlei, heruntergeladen werden.
Gemeindewahlbüro Spreitenbach