26.04.2022

Eidg./Kant. Abstimmungen und Bezirksrichter-Ersatzwahl

Hinweise zur brieflichen Stimmabgabe

Am 15. Mai 2022 findet wiederum ein Urnengang statt. Bei der brieflichen Stimmabgabe sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Der Stimmrechtsausweis muss unterzeichnet sein.
  2. Die Stimm- und Wahlzettel gehören in das kleine Extrakuvert, damit das Abstimmungsgeheimnis gewahrt bleibt.
  3. Die Stimm- und Wahlzettel bitte nicht falten und auch bei vorhandener Perforierung nicht trennen.
  4. Leere Stimm- und Wahlzettel entfallen bei der Ermittlung der gültigen Stimmen.
  5. Das Rücksendungskuvert sollte spätestens am Dienstagvormittag vor dem Abstimmungswochenende der Post übergeben werden, damit die Zustellung fristgerecht erfolgt. Variante: Kuvert bis spätestens 9.30 Uhr am Abstimmungssonntag beim Briefkasten des Gemeindehauses einwerfen.

Am Sonntag, 15. Mai 2022 ist das Wahllokal im Gemeindehaus an der Poststrasse 13, 8957 Spreitenbach von 09.00 - 09.30 Uhr geöffnet. Die Wahl- und Abstimmungsresultate vom Sonntag, 15. Mai 2022 sind hier einsehbar.