Am 28. November 2021 finden drei eidg. Abstimmungen statt. Bei der brieflichen Stimmabgabe sind folgende Punkte zu beachten:
- Der Stimmrechtsausweis muss persönlich unterzeichnet sein.
- Die Stimm- und Wahlzettel gehören in das kleine Extrakuvert, damit das Abstimmungs- und Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.
- Die Stimm- und Wahlzettel bitte nicht speziell klein falten und auch bei vorhandener Perforierung nicht trennen.
- Leere Stimm- und Wahlzettel entfallen bei der Ermittlung der gültigen Stimmen. Es macht daher keinen Sinn, leere Zettel einzulegen.
- Stimmen als Gemeindepräsident/in und als Vizepräsident/in kann nur erhalten, wer gleichzeitig auf dem gleichen Stimmzettel als Gemeinderat gewählt wird.
- Das Rücksendungskuvert muss spätestens am Dienstagvormittag vor dem Wahlwochenende der Post übergeben werden, damit die Zustellung fristgerecht erfolgt.
Variante: Kuvert bis am Wahlsonntag um 09.30 Uhr beim Briefkasten des Gemeindehauses einwerfen.
Am Sonntag, 28. November 2021 ist das Wahllokal im Gemeindehaus an der Poststrasse 13, 8957 Spreitenbach von 09.00 - 09.30 Uhr geöffnet. Die Wahl- und Abstimmungsresultate vom Sonntag, 28. November 2021 sind hier einsehbar.