17.08.2023

E-Scooter / Elektroroller / Trendfahrzeuge

Die sogenannten «Leicht-Motorfahrräder» oder auch «elektrische Trendfahrzeuge» mit einer maximalen Geschwindigkeit bis 20
km/h nehmen auf den Strassen massiv zu. Etliche neuartige Elektro-Fahrzeuge haben in den letzten Jahren den Schweizer
Markt erobert: E-Bikes, E-Trottinette, Cargo-Velos, Stehroller aber auch selbstbalancierende Geräte. Insbesondere jetzt zum
Schulanfang ist wieder mit vermehrtem Verkehrsaufkommen zu rechnen.

Wer solche Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen fährt, setzt sich selber und andere Verkehrsteilnehmende gewissen Risiken aus.
Deswegen gelten in der Schweiz präzise Vorschriften bzgl. Geschwindigkeit, Bremssystem, Mindestalter, Helmtragpflicht,
usw.:

Es gibt auch Trendfahrzeuge wie Hoverboards, Solowheels oder E-Skateboards, die über keine Verkehrszulassung verfügen.
Diese dürfen daher im Strassenverkehr nicht benutzt werden.

Der Gemeinderat weist darauf hin, dass die Regionalpolizei Wettingen-Limmattal auch die Fahrzeugführer dieser
Trendfahrzeuge kontrolliert.

Die Vorschriften für elektrische Trendfahrzeuge können auf der Homepage des ASTRA Vorschriften für elektrische
Trendfahrzeuge (admin.ch)
eingesehen und heruntergeladen werden.