Wer im Kanton Aargau Wohnraum vermietet oder verwaltet, Untermietverhältnisse abschliesst oder anderen Personen
während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis gibt, ist meldepflichtig
(§ 10 Abs. 1 Register- und Meldegesetz). Ein-, Aus- und Umzüge müssen innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten gemeldet werden.
Die Meldung kann online über www.drittmeldung.ch, brieflich (Einwohnerdienste, Bahnhofstrasse 2, 8957 Spreitenbach)
oder per E-Mail (einwohnerdienste@spreitenbach.ch) erfolgen.
Die Meldung muss folgendes beinhalten:
- Adresse der betroffenen Liegenschaft mit Angaben zur Wohnungslage (z.B.: 1. OG links)
- Name der ein-, aus- oder umziehenden Person
- Einzugs-, Umzugs- oder Auszugstermin
- Kontaktangaben des Vermieters, der Verwaltung oder des Logisgebers für Rückfragen
Für die fristgerechte Meldung danken die Einwohnerdienste Spreitenbach im Voraus und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.