Der Bundesrat hat aufgrund der Entwicklung der Ansteckungen mit dem Coronavirus entschieden, per sofort den Unterricht an der Volksschule zu untersagen. Damit ist die Schulpflicht an öffentlichen und privaten Schulen vorübergehend ausgesetzt. Gleichzeitig ist es den Kantonen erlaubt, Betreuungsangebote sicherzustellen. Die Massnahme dauert bis zum 4. April 2020.
Das Departement BKS hat den Schulen die Weisung erteilt, ab Montag, 16. März 2020, ein Betreuungsangebot sicherzustellen, das von den Schülerinnen und Schülern freiwillig genutzt werden kann.
Wie Schulpflege und Schulleitung Spreitenbach diese Vorgaben umsetzen, wird den betrofffenen Eltern und Lernenden direkt mitgeteilt.
Weiterführende Informationen werden zu gegebener Zeit auf der Website der Schule Spreitenbach aufgeschaltet werden. Aufgrund der Kurzfristigkeit der bundesrätlichen Anordnung war dies bisher noch nicht möglich.
Weitere Infos finden Sie auf auf der Internetseite des Kantons sowie auf dem Aargauer Schulportal.