16.06.2026

Auswertung Bekanntgabe Radarstandorte des Monats Mai 2026 im Einsatzgebiet der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal

Im Mai 2026 veröffentlichte die Regionalpolizei Wettingen-Limmattal im Vorfeld von Geschwindigkeitskontrollen versuchsweise zwei Standorte ihrer semistationären Geschwindigkeitsmessanlage. Die Idee hinter diesem Vorhaben war es, Erkenntnisse zwischen unveröffentlichten Radarstandorten gegenüber veröffentlichten Standorten zu gewinnen. Um die Aussagekraft der Resultate zu bekräftigen, wurden die Messungen an den identischen Örtlichkeiten wie im Vorjahr durchgeführt.

Standort Wettingen, Landstrasse:
2025: 6 Tage, 22 Stunden; 1'033 Ordnungsbussen und 5 Verzeigungen, Höchste gemessene Geschwindigkeit: 93 km/h. Die Kontrollstelle registrierte in diesem Zeitraum 105'624 Durchfahrten.
2026: 6 Tage, 23 Stunden; 1'482 Ordnungsbussen und 11 Verzeigungen, Höchste gemessene Geschwindigkeit: 77 km/h. Die Kontrollstelle registrierte in diesem Zeitraum 72'713 Durchfahrten.

In Wettingen passierten im 2026 gegenüber dem 2025 rund 1/3 weniger Fahrzeuge die Kontrollstelle. Trotzdem wurden rund 1/3 mehr Übertretungen und doppelt so viele Verzeigungen registriert! Der auffällig tiefe Fahrzeugwert im 2026 dürfte mit Staus auf der Autobahn im Zusammenhang stehen, so dass weniger Fahrzeuge die Ausweichroute benutzt haben. Aus dem Vergleich lässt sich u.a. schliessen, dass weniger Verkehr schnelleres Fahren fördert und somit Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit hat.

Standort Spreitenbach, Industriestrasse:
2025: 6 Tage, 20 Stunden, 767 Ordnungsbussen und 11 Verzeigungen, Höchste gemessene Geschwindigkeit: 83 km/h. Die Kontrollstelle registrierte in diesem Zeitraum 37'615 Durchfahrten.
2026: 6 Tage, 20 Stunden, 833 Ordnungsbussen und 10 Verzeigungen, Höchste gemessene Geschwindigkeit: 79 km/h. Die Kontrollstelle registrierte in diesem Zeitraum 43'601 Durchfahrten.

Auch in Spreitenbach generierten weniger Fahrzeuge im Verhältnis mehr registrierte Geschwindigkeitsübertretungen. Dieser Vergleich bestätigt die vorausgegangene Erkenntnis, dass durch Mehrverkehr automatisch weniger schnell gefahren werden kann.

Fazit: Aus Sicht der Polizei spielt es im Bereich Ordnungsbussen (0-15 km/h) keine Rolle, ob Radarstandorte im Vorfeld veröffentlicht wurden oder nicht. Des Weiteren sind ortsansässigen Fahrzeuglenkenden die Radarstandorte in der Regel bekannt, was einen präventiven Effekt mit sich bringt.

Die Bekanntgabe von Radarstandorten begünstigt vor allem diejenigen, welche regelmässig zu schnell unterwegs sind und sich dadurch nach Radarstandorten "erkundigen" und warnen lassen.

Die Regionalpolizei Wettingen-Limmattal beschäftigt sich nun mit der Frage: Will die Mehrheit der Bevölkerung mit der Veröffentlichung von Radarstandorten diejenigen begünstigen, welche eine Gefahr im Strassenverkehr darstellen?

Im Grundsatz erlässt der Gesetzgeber Vorschriften und Gesetze und die Polizei hat den Auftrag Widerhandlungen zu ahnden. Dies ist einer von vielen Aufträgen, welche die Polizei in einem Rechtsstaat ausübt und zu befolgen hat.