03.08.2020

Aufhebung des Feuerverbots im Wald und an Waldrändern

Das Feuerverbot im Wald und an Waldrändern im Kanton Aargau wird ab Montag, 3. August 2020, 16.00 Uhr aufgehoben.

Weil gebietsweise nur geringe Niederschlagsmengen gemessen wurden und in Teilen des Kantons nach wie vor Waldbrandgefahr besteht, wird die Bevölkerung ersucht, folgende Vorsichtsmassnahmen auch nach dem Ende des Feuerverbotes strikte einzuhalten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
  • Im Wald nur in festen Feuerstellen feuern.
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen und bei starkem Wind und/oder Funkenflug sofort löschen.
  • Feuer immer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass sowohl Feuer als auch Glut tatsächlich erloschen sind.
  • Kein Abbrennen von Schlagabraum im Wald.

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