Der Gemeinderat Spreitenbach hat die Anmietung einer weiteren Liegenschaft an der Poststrasse 37 genehmigt. Damit schafft die Gemeinde zusätzliche Kapazitäten zur Unterbringung von Asylsuchenden und stellt die langfristige Erfüllung ihrer Aufnahmepflicht sicher.
Die Liegenschaft, ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, wird der Gemeinde ab dem 1. Juni 2026 v zur Miete angeboten. Insgesamt können darin bis zu 13 Personen untergebracht werden.
Angesichts der weiterhin hohen Zahl an Asyl- und Schutzsuchenden stehen die Gemeinden vor grossen Herausforderungen. Auch Spreitenbach ist verpflichtet, gemäss kantonalem Verteilschlüssel ausreichend Unterkunftsplätze bereitzustellen. Aktuell erfüllt die Gemeinde ihr Soll nahezu, jedoch ist aufgrund steigender Zahlen und dem Wegfall von Übergangslösungen zusätzlicher Wohnraum erforderlich.
Mit der Anmietung der Liegenschaft an der Poststrasse 37 kann Spreitenbach eine nachhaltige und längerfristige Lösung zur Sicherstellung der Aufnahmepflicht schaffen. Gleichzeitig stärkt die Gemeinde ihre solidarische Rolle im regionalen Asylwesen.
Die Sozialen Dienste wurden beauftragt, den Bezug der Liegenschaft in Zusammenarbeit mit der ORS Service AG zu organisieren. Die neuen Plätze tragen dazu bei, die Unterbringungssituation in der Gemeinde weiter zu stabilisieren und zukünftige Entwicklungen besser abzufedern.