Die Situation im Asylbereich bleibt weiterhin angespannt. Die aus der Ukraine geflüchteten Menschen sind dabei nicht die einzigen Personen, die in der Schweiz Schutz suchen.
Es ist davon auszugehen, dass die Aufnahmepflicht pro Gemeinde nicht sinken wird. Die Gemeinde Spreitenbach erfüllt diese Verpflichtung weiterhin gemeinsam mit anderen Gemeinden im Rahmen des Verbunds „Neuenhofer Asylverbund“.
Gemäss kantonalem Verteilschlüssel ist die Gemeinde Spreitenbach verpflichtet, 94 Asylsuchende aufzunehmen (Stichtag: 1. Januar 2026). Aktuell sind 85 Asylsuchende in gemeindeeigenen oder angemieteten Unterkünften untergebracht.
Damit wird die vorgegebene Aufnahmepflicht derzeit nicht vollständig erfüllt, weshalb die Gemeinde das bestehende Defizit finanziell ausgleichen muss. Die Gemeinde Spreitenbach ist daher weiterhin auf der Suche nach geeigneten Unterkünften zur Anmietung. Dabei kommen auch Häuser oder Wohnungen infrage, die lediglich befristet zur Verfügung gestellt werden können.
Die Asylsuchenden werden umfassend und professionell betreut, sodass nicht mit negativen Auswirkungen zu rechnen ist.