13.12.2019

Amtl. Feuerungskontrolle

Im Gemeindegebiet Spreitenbach ist bis Ende 2020 wieder die alle 2 Jahre durchzuführende amtliche Feuerungskontrolle fällig.
Gemäss Regelung haben die Liegenschaftseigentümer die Möglichkeit, ihre Feuerungsanlage durch
- den amtlichen Feuerungskontrolleur (Variante A), Kaminfegermeister Roland Frei, 
  Müliwiesenweg 1A, 5436 Würenlos, oder
- eine berechtigte Heizungs- oder Brennerservicefirma (Variante B) kontrollieren
  bzw. messen zu lassen.

Variante A
Wer sich für diese Variante (amtl. Feuerungskontrolleur Roland Frei) entscheidet, bei dem wird der Feuerungskontrolleur die Messung zusammen mit den periodischen Kaminfegerarbeiten anmelden und durchführen.

Variante B
Wer sich für diese Variante (Servicefachmann) entscheidet, sollte folgendes beachten:
- Die Service-Firma / Kontrollperson muss die Zulassungsbedingungen gemäss den kantonalen Weisungen erfüllen.
- Die Messung der laufenden Periode 2020 muss bis zum 31. Dezember 2020 durchgeführt werden.
- Die Messwerte sind innert 14 Tagen mit dem zulässigen Rapport und einer gültiger Kontroll-Vignette durch die Service-Firma an den amtl. 
  Feuerungskontrolleur zu senden. Die Kosten für die Kontrollmessungen werden durch die Service-Firmen direkt verrechnet.
- Ab 11.01.2021 wird der amtl. Feuerungskontrolleur die noch nicht erledigten Messungen vornehmen. Zu spät eingetroffene Rapporte des
  Servicemonteurs (nach 18.01.2021) können nicht mehr akzeptiert werden.

Für allfällige Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den amtlichen Feuerungskontrolleur, Herrn Roland Frei, 5436 Würenlos, Tel. 056 424 22 05, Mobile 079 221 23 14 oder roland-frei(at)bluewin.ch.