13.11.2025

Änderungsantrag Prämienverbilligung

Die Prämienverbilligung im Kanton Aargau kann sich auch unter dem Jahr ändern, zum Beispiel durch verändertes Einkommen
oder neue Lebensumstände. Um Fehlzahlungen zu vermeiden und die Beiträge
korrekt berechnen zu lassen, ist es wichtig, selbst aktiv zu werden. Betroffene können dazu
den Änderungsantrag über das Onlineformular stellen und ihre Angaben aktualisieren.