05.02.2019

Änderung im Bereich Kindes- und Erwachsenschutz

Seit dem Jahre 2003 werden Beistandschaften im Kindes- und Erwachsenschutzrecht durch Sozialarbeitende der Sozialen Dienste Spreitenbach betreut. In den letzten Jahren hat eine laufende Personalfluktuation dazu geführt, dass immer wieder Mandatswechsel in der Führung der Beistandschaften vollzogen werden mussten. Das war einerseits für die Betroffenen unangenehm, weil damit die Ansprechpersonen öfters wechselten; andererseits waren damit auch immer grössere administrative Arbeiten unter Mitwirkung des Bezirksgerichtes notwendig, was zu einer anhaltenden und starken Arbeitsbelastung bei den Sozialen Diensten – aber auch beim Bezirksgericht Baden – führte. Bei der Rekrutierung von neuem Personal war es zudem schwer, erfahrene Fachkräfte zu gewinnen. Aufgrund der gemachten Erfahrungen hat sich letztlich gezeigt, dass die Gemeinde Spreitenbach zu klein für die selbständige Führung des Beistandschaftsbereiches ist, wenn dabei Stellvertretungen, krankheitsbedingte Absenzen und Personalwechsel zu bewältigen sind.

Zur Verbesserung dieser Situation wird der Einwohner-Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2019 nun die Auslagerung der Beistandschaftsführung an den Gemeindeverband "Kindes- und Erwachsenenschutzdienst Bezirk Baden" mit Geschäftsstelle in Baden per 1. Januar 2020 beantragt. Dieser Gemeindeverband bietet Gewähr für eine angemessene und dauerhafte Stabilität sowie für Professionalität in der Mandatsführung. Er betreut derzeit mit 25 Mitarbeitenden 18 Gemeinden im Bezirk; in den letzten Jahren hatte er nur eine verschwindend kleine Personalfluktuation und er verfügt über eine gute Mischung von erfahrenem Fachpersonal und jüngeren Mitarbeitenden.

Nach der Auslagerung der Fallführung von Beistandschaften verbleiben in Spreitenbach nach wie vor die Bereiche der materiellen und immateriellen Hilfe als auch der Abklärungsbereich für Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen.

Rein finanziell betrachtet, handelt es sich um ein Nullsummenspiel, denn die mit der Auslagerung entstehenden Kosten werden gemeindeintern durch die Einsparung von Personalkosten wieder ausgeglichen.