Steuerwesen

In den vergangenen Tagen sind die Steuererklärungsformulare für die Einreichung der Steuererklärungen allen Steuerpflichtigen zugestellt worden. In diesem Zusammen ist auf eine wichtige Änderungen am Verfahren hinzuweisen:

Am 21. November 2017 hat der Grosse Rat des Kantons Aargau die Einführung von kostendeckenden Mahngebühren im Steuerbereich beschlossen. Die Gesetzesänderung trat per 1. Januar 2019 in Kraft und gilt für die Kantons- und Gemeindesteuern, die Grundstückgewinnsteuern, die Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie die Nach- und Strafsteuern.

Die Mahngebühren wurden vom Regierungsrat für die erste Mahnung auf CHF 35.00 und die zweite Mahnung auf CHF 50.00 festgesetzt.
Um Mahngebühren zu vermeiden, ist frühzeitig eine Fristerstreckung zu beantragen.

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung für unselbständig Erwerbende, Rentner, Schüler etc. dauert bis zum 31. März 2019. Analog den Vorjahren ist in Spreitenbach aber keine Fristverlängerung nötig, sofern die Steuererklärung bis zum 30. Juni 2019 eingereicht wird. Sollte eine längere Frist benötigt werden, ist das Fristverlängerungsgesuch schriftlich oder direkt online (www.spreitenbach.ch/verwaltung/ steueramt/) einzureichen.

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