Grabräumung 2020

Die Ruhezeit der Gräber der Bestattungsjahre 1993 und 1994 ist abgelaufen. Gestützt auf Art. 23 des Bestattungs- und Friedhofreglements werden die Angehörigen der in den genannten Gräbern beigesetzten Verstorbenen ersucht, die vorhandenen Grabmäler und Pflanzen bis spätestens 27. März 2020 zu räumen. Nach dieser Frist wird die Räumung durch die Gemeinde vorgenommen.

Gemeinderat

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