SCHRIFTZUG
Gemeinde Spreitenbach
Poststrasse 13
8957 Spreitenbach
Tel. 056 418 85 11
Fax 056 402 02 82
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Vormundschaftswesen

    Vormundschafts- und somit Entscheidungsbehörde ist der Gemeinderat . Er überträgt die Fälle von Vormundschaften, Beiratschaften und Beistandschaften gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches dem Sozialdienst Spreitenbach zur Führung.

    Das Sekretariat der Vormundschaftsbehörde wird von der Gemeindekanzlei geführt und befindet sich an der Poststrasse 13. Zur Klärung rechtlicher Fragen im Vormundschaftsrecht ist die Gemeindekanzlei zu kontaktieren.
     
    Für die Mandatsführung ist der Sozialdienst zuständig, der sich ebenfalss an der Poststrasse 13 befindet.

     

    Gemeindekanzlei

     

    Telefon 056 / 418 85 50
    Fax 056 / 402 02 37

    gemeindekanzleiCAhsucxVNix3Ej@spreitenbach.ugmEti77A4xbFhch