Vormundschafts- und somit Entscheidungsbehörde ist der Gemeinderat . Er überträgt die Fälle von Vormundschaften, Beiratschaften und Beistandschaften gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches dem Sozialdienst Spreitenbach zur Führung.
Das Sekretariat der Vormundschaftsbehörde wird von der Gemeindekanzlei geführt und befindet sich an der Poststrasse 13. Zur Klärung rechtlicher Fragen im Vormundschaftsrecht ist die Gemeindekanzlei zu kontaktieren.
Für die Mandatsführung ist der Sozialdienst zuständig, der sich ebenfalss an der Poststrasse 13 befindet.
Kant. Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EG ZGB) Kant. Verordnung über das Vormundschaftswesen |










