Wasserversorgung

Wassereigenschaften

Druck 16 Bar
Nitrat 13.6 mg/l (Höchstwert: 40 mg/l)
Calcium (gelöst) 109 mg/l
Magnesium (gelöst) 19.9 mg/l
pH-Wert 7.27 pH
Gesamthärte 35.5 °fH (= hart), 3,55 mmol/l (= hart)
Herkunft des Wassers 100 % Grundwasser
Behandlung des Wassers keine

Trinkwasserqualität, Chlorothalonil und Abbauprodukte

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) befasst sich aufgrund einer Beschwerde des Unternehmens Syngenta mit der Rechtmässigkeit der Entscheide des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) betreffend Chlorothalonil und dessen Metaboliten (Abbauprodukte). Es betrifft zwei Aspekte des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) in ihrer zweiten Zwischenverfügung:

  • War die Einstufung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) von Chlorothalonil als "wahrscheinlich krebserregend" im Dezember 2019 zu Recht erfolgt.
  • Ist die Bezeichnung der Abbauprodukte von Chlorothalonil als relevante Pflanzenschutzmittel-Metaboliten rechtlich korrekt.


Erst im Hauptentscheid wird das BVG über diese beiden Aspekte befinden. Nach dieser zweiten Zwischenverfügung gilt bis zum Hauptentscheid des BVG:

  • Für Chlorothalonil-Abbauprodukte in Trinkwasser gilt kein Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter.

Im Wasserverteilnetz Spreitenbach sind Chlorothalonil und Chlorothalonilsulfonsäure unter der Bestimmungsgrenze. Das Abbauprodukt R471811 ist messbar und die Konzentration beträgt 0.08 Mikrogramm pro Liter. Konsumentinnen und Konsumenten können Trinkwasser ohne Einschränkungen konsumieren. Trinkwasser ist weiterhin ein sicheres Lebensmittel. Ein Verbot des Einsatzes von Chlorothalonil wird zu einem Rückgang der Konzentration seiner Metaboliten im Grundwasser führen. Wir haben ein Monitoring, d.h. Überwachung, welches uns den Verlauf der Konzentrationen im Trinkwasser aufzeigt.