SCHRIFTZUG
Gemeinde Spreitenbach
Poststrasse 13
8957 Spreitenbach
Tel. 056 418 85 11
Fax 056 402 02 82
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Wahlen / Abstimmungen

Allgemein

Bitte beachten Sie oberhalb dieser Übeschrift die Mitten-Navigation, welche zum Archiv der Ergebnisse auf Stufe Gemeinde, Kanton und Bund führen und auch die Formulare & Merkblätter sowie die Rechtserlasse von Kanton und Bund. Sämtliche Blanko-Abstimmungsdaten können Sie hier einsehen.

 

 

Urnenöffnung
Sonntag, 09.00 - 10.00 Uhr, Eingangshalle Gemeindehaus, Poststrasse 13

Benützen Sie die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe!

 

Vorschriften für die Stimmabgabe

Briefliche Stimmabgabe:

Die briefliche Stimmabgabe kann per Post oder durch Einwurf im dafür bezeichneten Briefkasten des Gemeindehauses erfolgen. Bei der brieflichen Stimmabgabe muss das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzettel spätestens bis zum Ende der gemäss § 18 Abs. 1 festgelegten Urnenöffnungszeiten am Hauptwahl- oder Hauptabstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Bei Postaufgabe muss das Kuvert mindestens 4 Tage vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden. Bei späterer Aufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft. Verspätet eingegangene Kuverts sind ungültig. Die Portokosten trägt die Gemeinde.

 

Bei der brieflichen Stimmabgabe ist zu beachten:

- der Stimmrechtausweis ist zu unterschreiben
- die Stimm- oder Wahlzettel sind in das Stimmzettelkuvert zu legen und dieses zuzukleben
- das Stimmzettelkuvert sowie den Stimmrechtsausweis sind in das Antwortkuvert zu legen
- das Antwortkuvert ist zuzukleben und rechtzeitig der Gemeindekanzlei zuzustellen


Persönliche Stimmabgabe:

Die persönliche Stimmabgabe erfolgt zu den Urnenöffnungszeiten im Gemeindehaus. Es ist möglich, dass sich Ehegatten und Personen von eingetragenen Partnerschaften  für die Stimmabgabe vertreten. In diesem Fall muss der Stimmrechtsausweis von dem Ehegatten bzw. eingetragenen Partner, der sich vertreten lässt, unterzeichnet werden.

 

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