SCHRIFTZUG
Gemeinde Spreitenbach
Poststrasse 13
8957 Spreitenbach
Tel. 056 418 85 11
Fax 056 402 02 82
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Häufige Fragen

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    A
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    Abfallentsorgung

    Abfallentsorgung, konkrete Anfrage


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    Abfallentsorgung, Wann?

    Graugut jeweils montags und donnerstags
    Grüngut jeweils montags

     

    Abfallentsorgung, weitere Infos


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    Abstimmung, Wahl, Stimmabgabe

    Stimmberechtigt sind Schweizer Staatsangehörige, die mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sind. Sie erhalten die Unterlagen automatisch von der Gemeinde zugestellt. Es ist möglich, die Stimme persönlich an der Urne abzugeben (So. 09.00 - 10.00 Uhr, Gemeindehaus). Für Ehegatten ist die Stellvertretung möglich, wobei der Stimmrechtsausweis vom Ehepartner unterschrieben sein muss. Es kann auch brieflich gestimmt werden; dabei ist der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben und zusammen mit den Wahlzetteln der Gemeindekanzlei rechtzeitig per Post einzureichen. Als Variante kann das Kuvert auch bis vor der letzten Urnenöffnung direkt beim Gemeindehaus in den Briefkasten geworfen werden. Weitere Information zu den politischen Rechten und zu den Abstimmungs- und Wahlergebnissen finden Sie unter Abstimmungen/Wahlen


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    Abstimmungen und Wahlen

    Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr. Bei Stimmabgabe im Wahllokal ist der Stimmrechtsausweis abzugeben. Bei brieflicher Stimmabgabe muss das Zustellkuvert als Anwortkuvert verwendet werden. Die Wahl und/oder Abstimmungszettel müssen im kleinen Stimmzettelkuvert eingelegt werden. Wird das Stimmrecht brieflich oder durch Stellvertretung (nur unter Ehegatten erlaubt) ausgeübt, ist der Stimmrechtsausweis vom Stimmberechtigten zu unterzeichnen.

     

    Abstimmungen/Wahlen, weitere Fragen ans Wahlbüro


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    Abzugsberechtigung

    Die max. Abzugsberechtigung für Beiträge der 3. Säule sind für die Bemessungsjahre 2009 und 2010: Steuerpflichtige mit Säule 2 - CHF 6´566.--, Steuerpflichtige ohne Säule 2 - CHF 32´832.--. Für 2011: 3 a CHF 6'682.? (mit 2. Säule) 3a CHF 33?408.? (ohne 2. Säule)

     

    Säule 3a (Höchstabzug)


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    Adoption eines Kindes

    Die rechtliche Situation zur Adoptionen ist im Zivilgesetzbuch, Art. 264 und folgende, festgehalten. Voraussetzung zur Kindsadoption ist ein 2jähriges Pflegeverhältnis. Zudem müssen die Eltern mind. 16 Jahre älter als das Kind sein. Ehegatten müssen mind. 5 Jahre verheiratet oder mind. 35jährig sein. Formulare zur Adoption sind beim Bezirksamt, 5400 Baden, zu beziehen.

     

    Adoption, weitere Infos


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    AHV-Ausweis, Erstausstellung, Verlust und Neuausstellung

    Das Anmeldeformular für den AHV-Ausweis ist bei der Gemeindezweigstelle ASVA erhältlich. Zudem ist eine Bestätigung des Arbeitgebers auf diesem Formular erforderlich.

     

    AHV-Ausweis, Anmeldeformular online bestellen


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    AHV-Beiträge - Abrechnung als Nichterwerbstätiger oder Selbständig- erwerbender

    Das Anmeldeformular ist bei der Gemeindezweigstelle der ASVA erhältlich.

     

    AHV-Beiträge, Anmeldeformular


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    AHV-Beiträge - Beitragszahlungen auch ohne Erwerb?

    In dem Jahr, in dem man 21 Jahre alt wird, muss mit der Bezahlung der Beiträge begonnen werden. Die Beitragszahlungen sind auch dann erforderlich, wenn noch kein Einkommen erzielt wird. Verheiratete Personen müssen nur dann keine Beiträge leisten, wenn der Ehepartner das doppelte der Minimalbeiträge bezahlt (ca. 2 x Fr. 425.--)


    AHV-Beiträge, Weitere Infos online bestellen


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    AHV-Beiträge - Überprüfung bisherige Einzahlungen

    Der Versicherte kann jederzeit einen Auszug aus seinem individuellen Konto (IK) verlangen. Das schriftliche Begehren ist bei einer der Ausgleichskasse, welche ein Konto über den Versicherten führt, einzureichen. Die Konten führenden Kassen sind auf dem AHV-Ausweis aufgeführt; deren Postadressen finden Sie auf den letzten Seiten im Telefonbuch. Auf dem IK werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften aufgezeichnet. Der Antrag kann in Briefform erfolgen.

     

    AHV-Beiträge, Infobroschüre Auszug aus dem individuellen Konto (IK) online bestellen


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    AHV-Beiträge - und wenn ich meine Beiträge noch nicht bezahlt habe?

    Sie können Beiträge 5 Jahre rückwirkend nachzahlen. Können so trotzdem nicht alle ausstehenden Beitragsjahre bezahlt werden, entstehen Beitragslücken, die Auswirkung auf die spätere Rentenberechnung haben.

     

    AHV-Beiträge, Weitere Infos online bestellen


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    AHV/IV-Rente reicht nicht aus

    Lassen Sie das Budget durch die Zweigstelle der ASVA überprüfen; vielleicht haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorgegelder und müssen nicht zurückbezahlt werden.

     

    AHV/IV-Rente, Termin mit ASVA-Gemeindezweigstelle vereinbaren


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    Alimente, Bevorschussung Kinderalimente

    Der Anspruch auf Bevorschusung der Kinderalimente besteht, wenn der/die Zahlungspflichtige seinen Pflichten nicht oder nicht regelmässig nachkommt und wenn gewisse Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht erreicht werden. Basis für die Bevorschussung ist ein Gerichtsurteil oder ein Unterhaltsvertrag und Angaben über die Einkommens- und Vermögenssituation. Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie unter folgenden Internetseiten:
    www.ag.ch/sar/output/851-111.htm
    und
    www.ag.ch/sar/output/851-100.htm
    Konkrete Anfrage zu Alimente, Bevorschussung Kinderalimente


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    Amtliches Publikationsorgan

    Die Zeitschrift ?Limmatwelle (Herausgeberin AZ Anzeiger AG, Kronenplatz 12, 5600 Lenzburg 2) ist das Publikationsorgan der Gemeinde Spreitenbach. Sie erscheint 1 Mal wöchentlich jeweils am Freitag und wird allen Haushaltungen kostenlos zugestellt.

     

    Amtliches Publikationsorgan, noch Fragen?


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    Anerkennung eines Kindes

    Das Verwandschaftsverhältnis zum Kind entsteht zur Mutter mit der Geburt, zum Vater durch die Ehe mit der Mutter. Ist die Frau unverheiratet, ist eine Anerkennung auf dem Zivilstandsamt nötig. Schweizer benötigen: Personenstandsausweis beider Elternteile (erhältlich beim Zivilstandsamt am Heimatort) und je eine Wohnsitzbescheinigung. Für das geborene Kind zudem einen Geburtsschein vom Zivilstandsamt des Geburtsortes. Ausländer haben die nötigen Dokumente beim Zivilstandsamt zu erfragen.

     

    Anerkennung eines Kindes


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    Arbeitsamt der Gemeinde, Tätigkeit

    Das Arbeitsamt nimmt lediglich die Anmeldung entgegen. Danach ist das RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) und die von den Betroffenen gewählte Arbeitslosenkasse zuständig.

     

    Arbeitsamt, konkrete Anfrage


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    Arbeitslos, was nun?

    Melden Sie sich so früh wie möglich beim Arbeitsamt Ihrer Wohngemeinde. Nehmen Sie dazu Ihren AHV-Ausweis und ev. den Ausländerausweis mit.

     

    Arbeitslos, konkrete Anfrage


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    Arbeitslosigkeit

    Melden Sie sich so früh wie möglich beim Arbeitsamt Ihrer Wohngemeinde. Nehmen Sie dazu Ihren AHV-Ausweis und ev. den Ausländerausweis mit. Weitere Infos zur Arbeitslosigkeit


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    Arbeitsvertrag, wer hilft mir?

    Arbeitsgericht Baden, Ländliweg 2, 5400 Baden (200 13 13) Auskunft: Mo 14-17 Uhr, Fr. 8-11 Uhr

     

    Arbeitsvertrag, konkrete Anfrage


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    Auslandaufenthalt von ununterbrochen länger als 12 Monaten

    Meldepflichtige, die länger als 12 Monate ununterbrochen ins Ausland gehen und sich auch zivilrechtlich bei der Gemeinde abmelden, benötigen einen Auslandurlaub. Das Gesuch um Auslandurlaub (Formular 1.36) ist beim Sektionschef oder Kreiskommando erhältlich und muss rechtzeitig - in der Regel 2 Monate vor der Abreise - beim Kreiskommando eingereicht werden. Dies gilt neu auch für alle Offiziere.

     

    Weitere Fragen an Sektionschef


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    Auslandaufenthalt, An-/Abmeldung

    Bei Auslandaufenthalten ab 3 Monaten sollte der Einwohnerkontrolle und dem Steueramt eine Kontaktadresse gemeldet werden. Bei längeren Abwesenheiten (in der Regel länger als 6 Monate) hat eine Abmeldung auf der Einwohnkontrolle zu erfolgen. Beachten Sie diesbezüglich auch die Rubrik 'Zuzug, Umzug, Wegzug' auf dieser Seite sowie die Infos unter 'Was ist zu tun bei' in den Themen 'Finanzen&Steuern' und 'Sektionschef'.

     

    Auslandaufenthalt, Abmeldung, konkrete Anfrage


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    Auslandaufenthalt, Steuerpflicht

    Für die Frage der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht ist entscheidend, ob die Abwesenheit befristet oder unbefristet erscheint. Die Steuerpflicht endet mit der Abmeldung auf der Einwohnerkontrolle, wenn eine Person mindestens für einige Monate ins Ausland verreist, ihre Arbeitsstelle und Wohnung kündigt, in der Zwischenzeit den Heimatschein in ihrer Heimatgemeinde deponiert und sich nach der Rückkehr in einem anderen Kanton anmeldet. Konkrete Anfrage


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    Auslandurlaub bis höchstens 12 Monate

    In diesem Fall benötigen die Meldepflichtigen keinen Auslandurlaub und sie melden sich beim Sektionskontrollführer (Sektionschef) auch nicht ab. Sie müssen folgendes beachten: Mitteilung der vorübergehenden Adresse an Sektionschef; fällt Militärdienstleistung in die Zeit des Auslandaufenthaltes, ist rechtzeitig ein Dienstverschiebungsgesuch einzureichen; Schiesspflichtige reichen im gegebenen Fall ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht ein.

     

    Weitere Fragen Sektionschef


    B
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    Baugesuche - Baubewilligungspflicht für:

    Alle Gebäude und gebäudeähnliche Bauten sowie alle weiteren künstlich hergestellten und mit dem Boden fest verbundenen Objekte. Hütten, Buden, Baracken, Kioske, Waren und andere Automaten, Schaukästen und dergleichen. Tiefbauten, Parkplätze. Wohnwagen, die länger als 2 Monate auf dem gleichen Grund stehen. Terrainveränderungen von mehr als 80 cm Höhe oder mehr als 100 m2 Fläche; Ablagerungen und Deponien; Freizeit und andere Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung.

     

    Baubewilligung, Merkblatt - Keine Baubewilligungspflicht herunterladen


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    Bauverwaltung, Bau- und Zonenrecht

    Weitere Information zu

     

    Bauverwaltung und zum Bau- und zum Zonenrecht


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    Bauvorhaben - Verfahrensdauer

    Das Baugesuch wird nach Eingang der vollständigen Akten während 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Nach der Prüfung des Projektes durch die Baukommission beschliesst der Gemeinderat über das Baugesuch. Sofern keine Einsprachen vorliegen, dauert das Verfahren rund acht Wochen.

     

    Formulare online bestellen


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    Betreibungsbegehren, Beilagen

    Es sind keine Beilagen dem Betreibungsbegehren beizulegen.

     

    Betreibungsbegehren, konkrete Anfrage


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    Betreibungsformulare

    Zum Download der verschiedenen Formulare im Betreibungswesen und zum Ausdruck auf dem eigenen Drucker geht es hier ...

     

    Download der Betreibungsformulare


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    Betreibungsgebühren

    Forderungs-Betrag in CHF - Gebühr in CHF
    bis 100 - 20.00
    bis 500 - 33.00
    bis 1'000 - 53.00
    bis 10'000 - 73.00
    bis 100'000 - 103.00
    bis 1'000'000 - 203.00
    über 1'000'000 - 413.00

     

    Betreibungsgebühren, konkrete Anfrage


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    Betreibungsrecht

    Betreibungsrecht, weitere Infos


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    Betreibungsregister

    Auskünfte werden nur am Schalter nach Vorlage eines Personenausweises (bei Dritten: Vorlage Interessennachweis) erteilt. Barzahlung. Kosten Fr. 17.--

     

    Betreibungsregister, Auskunft oder konkrete Anfrage


    E
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    Ehe, Heirat

    Schweizer Bürger können ab dem erreichten 18. Altersjahr heiraten. Zuständig für das Verfahren ist das Zivilstandsamt am Wohnort. Die Brautleute benötigen einen Personenstandsausweis; sind gemeinsame Kinder vorhanden, ist je ein Familienschein anstelle des Personenstandsausweises zu bestellen (Bezug beim Zivilstandsamt des Heimatortes, nicht älter als 6 Monate). Zudem ist eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung und ein Ausweisdokument (Pass oder ID) vorzuweisen. Minimalgebühr für die standesamtliche Trauung: Fr. 140.--; bei Ausländern nach Aufwand. Eheschein: Bezug beim Zivilstandsamt am Trauungsort. Für Personen mit Wohnsitz oder Heimatort Spreitenbach ist das Regionale Zivilstandsamt, 5430 Wettingen, zuständig. Fomulare zur Aktenbestellung und weitere Infos zur Ehe, Heirat


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    Ehe, Scheidung

    Es ist eine Scheidungsklage beim Bezirksgericht, 5400 Baden, einzureichen. Die Klage muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Insbesondere ist aufzuführen, bei wem die Kinder künftig wohnen, ob das Sorgerecht von einem Elternteil allein oder weiterhin gemeinsam ausgeübt wird und wie die Vermögenswerte (inkl. Pensionskassenansprüche) aufgeteilt werden. Bei der Teilung des Vermögens ist zu beachten, dass in die Ehe eingebrachte Werte & Schenkungen & Erbschaften demjenigen gehören, der sie mitgebracht oder erhalten hat. Das während der Ehe erarbeitete Gut ist hälftig zu teilen, sofern nicht ein spezieller Ehevertrag etwas anderes aussagt. Weitere Fragen zur Ehescheidung


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    Ehe, Trennung

    Freiwillige Trennung
    Bei der der freiwilligen Trennung wird der gemeinsame Haushalt aufgelöst. Die Ehegatten einigen sich ohne Mitwirkung des Richters über über ihre Vermögensansprüche, über die Obhut über der Kinder und über die Unterhaltszahlungen.

    Gerichtliche Trennung.
    Es ist wie bei der Scheidung vorzugehen. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Klage auf Trennung und nicht auf Scheidung lautet. Siehe dazu die Rubrik 'Ehe, Scheidung' auf dieser Seite.

     

    Ehetrennung, konkrete Anfrage


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    Ehevertrag, Güterrecht

    Mit dem Ja-Wort vor dem Zivilstandsbeamten wird die Ehe geschlossen. Damit unterstehen die Ehegatten der 'Errungenschaftsbeteiligung'. Bei Auflösung der Ehe behalten die Ehegatten das eingebrachte Gut und Erbschaften & Schenkungen während der Ehe. Das Erarbeitete wird hälftig geteilt. Änderungen an dieser Regel müssen mit einem Ehevertrag vor einem Notar (in Baden oder Wettingen) gemacht werden. Weitere Infos zum Ehevertrag, Güterrecht


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    Einbürgerung

    Voraussetzungen für Ausländer:
    12 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr zählt doppelt)
    5 Jahre im Kanton Aargau
    3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (im Zeitpunkt der Gesuchstellung). Detaillierte Informationen (auch über die Einbürgerung von Schweizern) finden Sie im Download.

     

    Einbürgerung, detaillierte Infos herunterladen


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    Einbürgerung

    Voraussetzungen für Ausländer: 12 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr zählt doppelt) 5 Jahre im Kanton Aargau 3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (im Zeitpunkt der Gesuchstellung). Detaillierte Informationen (auch über die Einbürgerung von Schweizern) finden Sie im Download.

     

    Einbürgerung, detail. Infos herunterladen


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    Erbenverzeichnis

    Erbenverzeichnisse sind zu bestellen beim

    Bezirksgericht Baden, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden, Tel. 056 200 13 13


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    Erbrecht

    Wer sind die gesetzlichen Erben und wie hoch sind die Erbteile und die Pflichtteile. Infos mit Graphiken können Sie herunterladen unter Erben.


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    Erleichterte Einbürgerung

    Ein ausländischer Ehegatte eines Schweizer Bürgers kann sich erleichtert einbürgern lassen, wenn
    er/sie insgesamt 5 Jahre in der Schweiz gewohnt hat
    seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit einem Schweizer Bürger lebt
    seit 1 Jahr in der Schweiz angemeldet ist

     

    Erleichterte Einbürgerung, weitere Infos


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    Es brennt

    Ruhe bewahren, aber nach dem Grundsatz handeln:
    Alarmieren - Retten - Löschen

    Alarmieren:
    Telefon Nr. 118 an Feuerwehr-Alarmstelle, Ort, genaue Adresse und Namen angeben. Wo und was brennt. Gefährdete Personen benachrichtigen.

    Retten:
    Menschen und Tiere retten. Nie ohne Atemschutzgeräte in rauchgefüllte Räume gehen = Erstickungsgefahr.

    Löschen:
    Wenn möglich.

     

    Anfrage an Feuerwehr


    F
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    Familienausweis

    Der Familienausweis gibt Auskunft über den Bestand der Familie. Er wird anlässlich der Ziviltrauung vom Zivilstandsamt des Trauungsortes ausgestellt. Für Schweizer Bürger kann er auch zu jedem anderen Zeitpunkt vom Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellt werden. Der Familienausweis ist der Einwohnerkontrolle bei der Anmeldung vorzuweisen. Bei Geburten ist er dem Spital abzugeben, damit ein neuer beantragt und ausgestellt werden kann.

     

    Familienausweis bestellen


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    Familienschein

    Der Familienschein gibt verbindlich Auskunft über die Personalien von Schweizer Personen, insbesondere auch über Mitglieder der Familie. Der Familienschein wird vom Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellt. Er wird meist für die Ermittlung der gesetzlichen Erben verwendet; er kann aber auch für die Eheschliessung angefordert werden.

     

    Familienschein bestellen


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    Fischereibewilligung

    Gesuche und Eingaben sind an das Bezirksamt, Ländliweg 2, 5400 Baden, Tel. 056 / 200 12 12, Fax 056 / 200 12 13, zu richten.

     

    Fischereibewilligung, weitere Infos beim Bezirksamt


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    Friedhof, Grabmal

    Grabsteine können bei Erdbestattungen erst nach 9 Monaten, bei Urnenbeisetzungen nach 3 Monaten, gesetzt werden. Vorgängig ist beim Bestattungsamt Spreitenbach ein Gesuch einzureichen, welches die Grössenmasse des Steines, das Material und die Bearbeitung enthält Zudem ist eine Skizze im Massstab 1:10 beizulegen.

     

    Friedhof, konkrete Anfrage


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    Führerausweis & Kontrollschilder

    Wohnsitzwechsel innerhalb des Kantons
    Meldung innerhalb von 14 Tagen an das zuständige Strassenverkehrsamt, wo die Adressänderung vorgenommen wird.

    Wohnsitzwechsel mit Kantonswechsel
    Meldung innerhalb von 14 Tagen an das zuständige Strassenverkehrsamt im neuen Wohnsitzkanton und Ausstellung eines neuen Führer- und Fahrzeugausweises mit Abgabe neuer Kontrollschilder. Bei der Gemeindepolizei kann eine Broschüre mit der genauen Wegleitung bezogen werden. Achtung: Ein Motorfahrzeug muss mit Kontrollschildern des Wohnsitzkantons des Lenkers versehen werden, wenn dieses in der Regel nach Gebrauch über Nacht am Wohnort des Lenkers abgestellt wird. Diese Regelung gilt auch für Firmenfahrzeuge!

    Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau
    Autobahnausfahrt Aarau Ost
    5503 Schafisheim
    Tel.: 062 / 886 23 23
    Email: strassenverkehrsamt@ag.ch
    Schalter: Mo - Fr 0730 - 1600 Uhr
    weitere Fragen zu Führerausweis & Kontrollschilder


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    Führerausweis & Kontrollschilder

    Wohnsitzwechsel innerhalb des Kantons
    Meldung innerhalb von 14 Tagen an das zuständige Strassenverkehrsamt, wo die Adressänderung vorgenommen wird.

    Wohnsitzwechsel mit Kantonswechsel
    Meldung innerhalb von 14 Tagen an das zuständige Strassenverkehrsamt im neuen Wohnsitzkanton und Ausstellung eines neuen Führer- und Fahrzeugausweises mit Abgabe neuer Kontrollschilder. Bei der Regionalpolizei kann eine Broschüre mit der genauen Wegleitung bezogen werden. Achtung: Ein Motorfahrzeug muss mit Kontrollschildern des Wohnsitzkantons des Lenkers versehen werden, wenn dieses in der Regel nach Gebrauch über Nacht am Wohnort des Lenkers abgestellt wird. Diese Regelung gilt auch für Firmenfahrzeuge ausserkantonaler Firmen. (VZV Art. 77)

    Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau
    Autobahnausfahrt Aarau Ost
    5503 Schafisheim
    Tel.: 062 / 886 23 23
    Email: strassenverkehrsamt@ag.ch
    Schalter: Mo - Fr 0730 - 1600 Uhr
    weitere Fragen zu Führerausweis und Kontrollschilder


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    Fundbüro

    Für die Führung des Fundbüros ist die Regionalpolizei zuständig. Werden Wertgegenstände, welche den Wert von CHF 10.00 übersteigen (Art. 720 des schweizerischen Zivilgesetzbuches), aufgefunden, so sind diese beim Fundbüro abzugeben. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, macht sich gemäss StGB der Unrechtmässigen Aneignung strafbar. Fundgegenstände werden durch das Fundbüro unter www.fundbuero.ch online erfasst und können dort recherchiert werden. Unter demselben Link können durch jedermann ebenfalls Verlustmeldungen online erfasst werden.

     

    Fundbüro, konkrete Anfrage


    G
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    Geburt

    Die Geburt im Spital wird durch das Spital dem Zivilstandsamt gemeldet. Schweizer Staatsangehörige haben beim Spitaleintritt abzugeben: Familienbüchlein oder Familienschein, Wohnsitzbestätigung und Identitätskarte oder Pass (Unverheiratete: Anerkennungsschein, wenn Kind durch Vater bereits anerkannt worden ist). Dokumente für Ausländer: Familienbüchlein, Eheschein, (Unverheiratete: Geburtsschein mit Elternnamen), Pass und Ausländerausweis, (ev. Ledigkeitsbescheinigung und Anerkennungsschein, wenn Kind der unverheirateten Mutter vor Geburt durch Vater anerkannt wurde)

    Geburt zu Hause
    Persönlich durch den Kindsvater oder eine weitere bei der Geburt anwesende Person innert 3 Tagen dem Zivilstandsamt des Geburtsortes melden. Das Familienbüchlein und die Geburtsmitteilung von Hebamme oder Arzt sind mitzunehmen. Zusätzlich sind die oben aufgeführten Dokumente mitzubringen. Bezug des Geburtsscheines: Beim Zivilstandsamt am Geburtsort. Weitere Infos zur Geburt


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    Geburt im Spital

    Die Geburt im Spital wird durch das Spital gemeldet. Schweizer Staatsangehörige haben daher beim Eintritt in Spital oder Klinik der Patientenadministration folgende Dokumente abzugeben:
    Ledige Mütter
    Personenstandsausweis (Bezug beim Zivilstandsamt am Heimatort) Wohnsitzbestätigung und Identitätsnachweis (Pass, Identitätskarte) Anerkennungsschein (wenn Kind der unverheirateten Mutter vor Geburt durch Vater anerkannt wurde)
    Verheiratete Mütter
    Familienbüchlein und Wohnsitzbestätigung
    Dokumente für ausländische Staatsangehörige
    Ledige Mütter
    Geburtsschein mit Elternnamen Pass und Ausländerausweis Ledigkeitsbescheinigung Anerkennungsschein (wenn Kind der unverheirateten Mutter vor Geburt durch Vater anerkannt wurde)
    Verheiratete Mütter
    Familienbüchlein oder Heiratsurkunde Pässe und Ausländerausweis von Mutter und Vater Geschiedene oder verwitwete Mütter Eheschein

     

    Geburt, Bestellung Vornamensbüchlein


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    Geburt zu Hause

    Die Geburt zu Hause muss persönlich durch den Kindsvater oder eine weitere bei der Geburt anwesende Person innert 3 Tagen dem Zivilstandsamt des Geburtsortes gemeldet werden. Das Familienbüchlein und die Geburtsmitteilung der Hebamme oder des Arztes sind mitzunehmen. Zusätzlich die Dokumente, wie sie in der Rubrik ?Geburt im Spital? aufgeführt sind, mitzubringen.

     

    Geburt, Bestellung Vornamensbüchlein


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    Gemeindeammann, Sprechstunden

    Der Gemeindeammann ist am Montag und von Mittwoch bis Freitag während der ordentlichen Bürostunden erreichbar. Termine für Besprechungen sind vorab telefonisch (056 / 418 85 61) oder per eMail abzumachen.

     

    Gemeindeammann, Termin anfragen


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    Giftschein

    Per 01.08.2005 trat das neue Chemikaliengesetz (ChemG) in Kraft und ersetzt das bisherige Giftgesetz (GG). Das heisst, dass die Gemeinden keine Giftscheine mehr abgeben. Unter www.ag.ch/kantonslabor/ finden Sie weitere Infos dazu sowie die Merkblätter zum Chemikalienrecht (unter dem Stichwort Dokumente).

     

    Giftschein: Infos unter www.ag.ch/kantonslabor


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    Grundbuchauszüge

    Grundbuchauszüge sind erhältlich beim

    Grundbuchamt, Bahnhofstrasse 40, 5400 Baden, Tel. 056  200 09 40 

    Grundbuch, weitere Infos


    H
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    Handlungsfähigkeitszeugnis

    Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch die Gemeindekanzlei ausgestellt und kann im Online-Schalter direkt bestellt werden. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist.

     

    Handlungsfähigkeitszeugnis online bestellen


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    Heimatausweis

    Wenn Sie in einer Gemeinde den Lebensmittelpunkt haben, dann müssen Sie sich dort fest mit Heimatschein anmelden. Haben sie nun aber auch noch eine Zweitwohnung, in welcher Sie sich zeitweise während der Woche und nicht am Wochenende aufhalten, so haben Sie sich in der Aufenthaltsgemeinde mittels Heimatausweis als 'Wochenaufenthalter' anzumelden. Der Heimatausweis wird von der Einwohnerkontrolle derjenigen Gemeinde ausgestellt, wo sie fest mit Heimatschein angemeldet sind und somit Ihren Lebensmittelpunkt haben.

     

     


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    Heirat von Ausländern

    Ausländer benötigen in der Regel einen Geburtsschein mit vollständigen Elternnamen (erhältlich am Geburtsort), eine Bescheinigung des Zivilstandes (erhältlich am Zuständigkeitsort), den gültigen Pass, den Ausländerausweis und eine Wohnsitzbescheinigung. Die Angaben sind jedoch von Staat zu Staat verschieden.

     

    Heirat, Genaue Auskunft über nötige Dokumente


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    Heirat von Schweizern

    Schweizer Bürger können ab dem erreichten 18. Altersjahr heiraten. Zuständig für das Verfahren ist das Zivilstandsamt am Wohnort eines der Brautleute. Die Brautleute benötigen einen Personenstandsausweis; sind gemeinsame Kinder vorhanden, ist je ein Familienschein anstelle des Personenstandsausweises zu bestellen. Diese Dokumente sind beim Zivilstandsamt des Heimatortes erhältlich und müssen bei der Anmeldung der Trauung neu ausgestellt sein. Zudem ist eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung und ein Ausweisdokument (Pass oder ID) vorzuweisen. Für Personen mit Wohnsitz oder Heimatort Spreitenbach ist das Regionale Zivilstandsamt, 5430 Wettingen, zuständig.

     

    Heirat, Checkblatt Eheschliessung Schweizer mit Bestellformular


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    Heirat, die Kosten

    Die Minimalgebühr für die standesamtliche Trauung beträgt für Schweizer Fr. 140.--. Bei Ausländern fallen zusätzliche Gebühren für die Aktenprüfung an.

     

    Heirat, Gebührenkatalog


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    Hundekontrolle, Mikrochip

    Fragen und Antworten zum Thema Mikrochip Hundekontrolle, Mikrochip


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    Hundemarken

    Die Hundekontrollmarken werden auf der Einwohnerkontrolle bezogen. Frist: jeweils bis 31. Mai. Kosten: Fr. 100.--/Jahr. Stirbt der Hund oder wechselt der Besitzer, ist der Einwohnerkontrolle Meldung zu erstatten. Weitere Infos können Sie im Bereich 'Lebenslagen' auf dieser Seite nachlesen. (Titel links anklicken und zum gewünschten Schlagwort nach unten fahren)

     

    Hundekontrolle


    Antwort auf/zuklappen

    Hundemarken

    Die Hundekontrollmarken werden auf der Einwohnerkontrolle bezogen. Frist: jeweils bis 31. Mai. Kosten: Fr. 100.--/Jahr. Stirbt der Hund oder wechselt der Besitzer, ist der Einwohnerkontrolle Meldung zu erstatten. Weitere Infos können Sie im Bereich 'Lebenslagen' auf dieser Seite nachlesen. (Titel links anklicken und zum gewünschten Schlagwort nach unten fahren)

     

    Hundekontrolle


    I
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    Identitätskarte (ID) für Schweizer

    Persönlich bei Einwohnerkontrolle vorsprechen (Minderjährige mit gesetzlichem Vertreter). Neues Passfoto (ohne Kopfbedeckung, Frontaufnahme, gute Qualität) und alte Identitätskarte mitbringen. Bei Verlust der alten ID ist die Verlustanzeige der Polizei mitzubringen.

    Kosten inkl. Porto:
    Kinder bis 18. Altersjahr: Fr. 35.--,
    Erwachsene: Fr. 70.--

    Ausstellungsdauer: ca. 10 Tage
    Gültigkeit der ID: 10 Jahre (Erwachsene)
    Gültigkeit der ID: 5 Jahre (Minderjährige)

     

    Identitätskarte:
    hier detaillierte Infos dazu


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    Identitätskarte (ID) für Schweizer

    Persönlich bei Einwohnerkontrolle vorsprechen (Minderjährige mit gesetzlichem Vertreter). Neues Passfoto (ohne Kopfbedeckung, Frontaufnahme, gute Qualität) und alte Identitätskarte mitbringen. Bei Verlust der alten ID ist die Verlustanzeige der Polizei mitzubringen. Kosten inkl. Porto: Kinder bis 18. Altersjahr: Fr. 35.--, Erwachsene: Fr. 70.-- Ausstellungsdauer: ca. 10 Tage Gültigkeit der ID: 10 Jahre (Erwachsene) Gültigkeit der ID: 5 Jahre (Minderjährige)

     

    Identitätskarte: hier detaillierte Infos dazu


    J
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    Jugendpolizist

    Als Ansprechperson für sämtliche Fragen, welche sich um das Thema Kinder und Jugendliche drehen, steht ? zur Verfügung. Als zertifizierter Verkehrsinstruktor kommt er bereits früh mit den Kindern in Kontakt und kann so ein Vertrauensverhältnis aufbauen. Er steht als Ansprechpartner Kindern und Jugendlichen gleichermassen zur Verfügung wie Lehrpersonen, Eltern und Fachstellen der Gemeinde Jugendpolizist (zur Zeit vakant)


    K
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    Kündigungsfrist

    Während der Kündigungsfrist müssen Sie Stellen suchen und diese Bemühungen unbedingt aufschreiben (Kopie Bewerbung machen)

     

    Kündigungsfrist, konkrete Anfrage


    L
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    Lebensmittelkontrollen

    Zuständig ist das
    Amt für Verbraucherschutz
    Ob Vorstadt 14, 5000 Aarau
    Tel. 062 835 30 20
    Fax 062 835 30 49

     

    Lebensmittelkontrolle


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    Leumundszeugnis

    Das Leumundszeugnis wird durch die Gemeindekanzlei ausgestellt und durch den Gemeinderat unterzeichnet. Es kann im Online-Schalter direkt bestellt werden.

     

    Leumundszeugnis online bestellen


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    Liegenschaftenhandel (Haus-, Wohnungskauf oder -verkauf)

    Der Vertrag muss von einem aargauischen Notar erstellt und beurkundet werden; dieser ist alsdann für den Eintrag im Grundbuch im Baden verantwortlich. Notare sind z.B. in Baden und Wettingen vorhanden. Verbindliche Auskünfte über Liegenschaften sind beim Grundbuchamt, 5400 Baden, zu beziehen. Konkrete Anfrage zum Liegenschaftenhandel


    M
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    Mieter, Wohnungsausweisung

    Der Vermieter muss nach erfolgter Kündigung und Nichtauszug des Mieters, beim zuständigen Bezirksgericht ein Mietausweisungsbegehren stellen. Das Bezirksgericht eröffnet in der Folge eine Mietausweisungsverfahren und gewährt beiden Parteien das rechtliche Gehör. In der Folge wird durch das Bezirksgericht ein Entscheid gefällt und dem Mieter ein Auszugstermin gesetzt. Lässt der Mieter diesen Termin, ohne das Mietobjekt zu verlassen, verstreichen, beauftragt das Bezirksgericht in der Folge die Kantonspolizei mit der Mietausweisung, was in der Regel nochmals mit einem letzten Auszugstermin verbunden wird. Lässt der Mieter auch diesen Termin ungenutzt verstreichen, erfolgt die Mietausweisung unter Beizug eines Zügelunternehmens.

     

    Mieter, Wohnungsausweisung, konkrete Anfrage


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    Mikrochip

    Fragen und Antworten zum Thema Mikrochip

     

    Hundekontrolle, Mikrochip


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    Mitwirkung in Kommissionen

    Melden Sie sich bei der Gemeindekanzlei. Sie werden dann in eine Warteliste aufgenommen.

     

    Mitwirkung, Online-Meldung an Gemeindekanzlei


    N
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    Nachtparkierung

    Das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund sowie auf Privatstrassen mit öffentlichem Verkehr ist in Spreitenbach gebührenpflichtig. Wer über keinen privaten Parkplatz verfügt muss sich bei der Regionalpolizei als Nachtparkierer anmelden. Die monatliche Gebühr beträgt für leichte Motorfahrzeuge CHF 35.00 und für schwere Motorfahrzeuge CHF 70.00.

     

    Nachtparkierung


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    Namenserklärung nach Ehescheidung

    Zuständig zur Entgegennahme ist das Zivilstandsamt. Mitbringen: Familienschein mit rechtskräftig eingetragener Scheidung (Bezug beim Zivilstandsamt am Heimatort; erst nach Rechtskraft des Urteils bestellen). Es kann der angestammte Name oder der vor der letzten Eheschliessung geführte Name wieder angenommen werden. Anmeldefrist: innerhalb 1 Jahres seit rechtskräftiger Scheidung. Konkrete Anfrage zur Namenserklärung


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    Neues Steuergesetz im Aargau

    Gültig ab 1.1.2001; Steuerveranlagung und Rechnung werden aufgrund der Einkünfte und Abzüge des Kalenderjahres berechnet. Anfangs 2009 erhalten Sie die provisorische Steuerrechnung des Jahres 2009. Anfangs 2009 müssen Sie eine Steuererklärung mit Angaben zu Ihren Einkünften und Abzügen des Jahres 2008 ausfüllen. Aufgrund dieser Angaben wird die definitive Rechnung erstellt. Bei Einkommensänderungen im Laufe des Jahres sollte beim Gemeindesteueramt umgehend eine neue angepasste provisorische Rechnung verlangt werden.

     

    Steuergesetz neu, konkrete Anfrage


    O
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    Oranger Einzahlungsschein ESR

    Bei Verlust des orangen Einzahlungsscheines ESR muss unbedingt ein neues Exemplar auf der Finanzverwaltung angefordert werden, ansonsten die korrekte Verbuchung nicht gewährleistet werden kann.

     

    Orange Einzahlungsscheine ESR bestellen


    P
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    Pensionierung - Rentenbezug vor regulären Alter?

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Rente schon früher bezogen werden, wobei die Rente auf Lebzeiten gekürzt wird. Eine Informationsbroschüre erhalten Sie bei der ASVA-Gemeindezweigstelle.

     

    Pensionierung, Infobroschüre für vorzeitigen Bezug der AHV-Rente online bestellen


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    Pensionierung - Wo/wann ist der Bezug der AHV-Rente anzumelden?

    Das Anmeldeformular AHV-Rente ist bei der Gemeindezweigstelle der ASVA erhältlich. Beim Ausfüllen hilft diese Stelle gerne weiter. Das Gesuch muss zusammen mit AHV-Ausweis etwa 4 Monate vor Erreichen des AHV-Alters eingereicht werden.

     

    Anmeldeformular für Bezug AHV-Rente online bestellen


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    Personenstandsausweis

    Dieser wird in der Regel für Eheschliessungen von Schweizer Bürgern benötigt. Die Ausstellung erfolgt durch das Zivilstandsamt des Heimatortes.

     

    Personenstandsausweis, Bestellformular


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    Private Sicherheitsdienste

    Private Sicherheitsdienste sind der Bewilligungspflicht durch das Polizeikommando Aargau unterstellt. Wenden Sie sich bei Fragen zum Thema Private Sicherheitsdienste unter der Telefonnummer 062 835 82 43 an die Fachstelle SIWAS des Polizeikommandos Aargau

     

    Private Sicherheitsdienste


    R
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    Radio- und Fernsehempfang

    Über unsere Gemeinschaftsantennenanlage (GAA) empfangen Sie derzeit über 50 TV-Programme, über 40 Radio-Programme und mittels speziellen Decodern 29 Digital-TV-Programme und 30 Digital-Radio-Programme. Natürlich sollten Sie auch von der Billag die entsprechende Radio- und Fernsehkonzession gelöst haben. Nachstehend der Link zum Radio- und Fernsehempfang, Sendertabelle


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    Reisepass für Schweizer

    Ab 01.03.2010 gibt es den neuen Schweizer Pass mit elektronisch gespeichertem Foto und Fingerabdrücken, den Pass 10.
    Die bisherigen Pässe Pass 03 oder Pass 06 können noch bis zum 15. Februar 2010 bei der Einwohnerkontrolle bestellt werden. Sie behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf.
    Ab 24.02.2010 kann dann nur noch der Pass 10 direkt beim Passbüro in Aarau bestellt werden (Siehe detaillierte Infos).

     

    Reisepass für Schweizer: hier detaillierte Infos dazu


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    Reisepass für Schweizer

    Ab 01.03.2010 gibt es den neuen Schweizer Pass mit elektronisch gespeichertem Foto und Fingerabdrücken, den Pass 10. Die bisherigen Pässe Pass 03 oder Pass 06 können noch bis zum 15. Februar 2010 bei der Einwohnerkontrolle bestellt werden. Sie behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf. Ab 24.02.2010 kann dann nur noch der Pass 10 direkt beim Passbüro in Aarau bestellt werden (Siehe detaillierte Infos).

     

    Reisepass für Schweizer: hier detaillierte Infos dazu


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    Reklamewesen

    Werbeplakate und Firmenansschriften sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Für das Bewilligungsgesuch verwenden Sie bitte ausschliesslich das speziell dafür vorgesehene Gesuchsformular des Kantons Aargau.

     

    Reklamewesen


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    Rentenalter

    Männer ab dem 65. Altersjahr (Regelfall)
    Bei Frauen liegt das Rentenalter bei 64 Jahren.

     

    Rentenalter, Broschüre online bestellen


    S
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    Schiesspflicht

    Die Wehrpflichten Schweizer haben zwischen dem 20. und dem 42 Altersjahr jedes Jahr 1 x die obligatorische Schiesspflicht zu erfüllen. Achten Sie bei Auslandaufenthalten darauf, dass Sie diese Pflicht einhalten können oder lassen Sie sich ausnahmsweise von der Schiesspflicht befreien.

     

    Weitere Fragen zur Schiesspflicht


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    Stelle frei?

    Freie Stellen sind dem RAV Baden (Tel. 200 09 60) zu melden, da dort alle arbeitslosen Personen registriert sind.

     

    Stellen, konkrete Anfrage bei RAV


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    Steuerberechnung

    Die zu erwartenden Steuern können hier online berechnet werden. Sie wechseln dafür zur Homepage des Kant. Steueramtes.

     

    Steuerberechnung


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    Steuerbezug (Inkasso)

    Für das Inkasso sämtlicher Steuern ist die Finanzverwaltung zuständig; Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.

     

    Steuerinkasso, weitere Fragen


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    Steuererklärung, Einreichung / Fristverlängerung

    Üblicherweise ist die ordentliche Steuererklärung bis 31. März einzureichen. Eine verspätete Einreichung bis zum 31. Mai wird stillschweigend akzeptiert. Falls Sie auch diesen Termin nicht einhalten können, müssen Sie beim Steueramt schriftlich um eine Fristerstreckung unter Angabe des gewünschten Einreichungstermines ersuchen. Dazu genügt auch ein E-Mail. Sie erhalten daraufhin eine Bestätigung vom Steueramt, bis wann die Steuererklärung einzureichen ist.
    Wir bitten Sie, die Steuererklärung und das Wertschriftenverzeichnis unterschrieben (beide Ehegatten) und mit allen nötigen Belegen einreichen.

     

    Steuererklärung, Fristverlängerungsgesuch, konkrete Anfrage


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    Steuern

    Allgemeine Infos, Downloads etc. vom Kantonalen Steueramt zu den Steuern erhalten Sie auf deren Homepage.

     

    Kantonales Steueramt, Allgemeines


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    Steuern, Einsprache

    Schriftliche Einsprache innert 30 Tagen nach Erhalt der definitiven Steuerveranlagung an Steuerkommission (per Briefpost). Details über Form und Inhalt der Einsprache sind auf der Rückseite der Steuerveranlagung erläutert. Elektronisch eingereichte Einsprachen können aus gesetzlichen Gründen nicht akzeptiert werden.

     

    Steuerveranlagung, konkrete Anfrage


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    Steuern, Kurzinfos

    Die Steuerklärung ist jeweils bis zum 31. März oder gemäss Weisung einzureichen. Die Steuern (provisorische oder definitive) sind bis spätestens am 31. Oktober des jeweiligen Jahres zu bezahlen. Wer bis zum 30. April bezahlt, erhält eine Skontogutschrift. Weitere Infos zum Steuerrecht


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    Steuern, Ratenzahlungen

    Bestellen Sie bei der Finanzverwaltung Einzahlungsscheine für die Steuern.

     

    Einzahlungsscheine online bestellen


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    Steuerrechnung (definitive)

    Die Steuerveranlagungen werden nach Eingangsdatum der Steuererklärungen vorgenommen. Je früher und vollständiger die Steuererklärung eingereicht ist, umso schneller erhält man die def. Veranlagung. Verzögerungen kann es geben, wenn das Wertschriftenverzeichnis durch das Kant. Steueramt in Aarau noch nicht geprüft wurde. Die Steuerveranlagungen erfolgen durch die Steuerkommission, welche etwa alle 2 Monate Sitzung hat.

     

    Steuerrechnung, konkrete Anfrage


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    Steuerregisterauszug

    Es darf nur der eigene Steuerregisterauszug bezogen werden. Dieser kann online hier bestellt werden. Das Dokument kann gegen Vorlage eines Ausweises auf dem Steueramt abgeholt oder per Post zugestellt werden.

     

    Steuerregisterauszug bestellen


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    Stromausfall

    Prüfen Sie zuerst das Gerät. Ist der Netzstecker richtig eingesteckt? Ist das Gerät eingeschaltet? Sind die Sicherungen unbeschädigt? Sind die Fi-Schalter in richtiger Position? Haben auch Ihre Nachbarn keinen Strom? Nach diesem Check ist gegebenenfalls die EVS anzurufen (056 /418 86 10).

     

    Stromausfall, eMail


    T
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    Todesfall

    Beim Todesfall zu Hause ist unverzüglich ein Arzt aufzubieten. Stellt dieser den Tod fest, ist der Todesfall dem Zivilstandsamt (Tel. 056/418 85 50) anzuzeigen, welches die Einsargung, den Transport und die Beisetzung organisiert. Die ärztliche Todesbescheinigung und allenfalls das Familienbüchlein sind zur Bespechung am nächsten Werktag mitzubringen. Die Bestattung oder Kremation darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden. Tel. ausserhalb der Bürozeiten für Todesmeldung: 079 / 650 69 73 oder 079 / 450 13 22. Beim Tod im Spital ist das Zivilstandsamt des Wohnortes der verstorbenen Person am nächsten Werktag zu informieren. Bezug Todesschein: Beim Zivilstandsamt am Todesort. Konkrete Anfrage zum Todesfall


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    Todesfall im Spital

    Das Bestattungsamt des Wohnortes der verstorbenen Person ist am nächsten Werktag zu informieren. Dieses ist für die Einsargung, den Transport und die Organisation der Bestattung zuständig.

     

    Todesfall, konkrete Anfragen


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    Todesfall zu Hause

    Zuerst ist unverzüglich ein Arzt aufzubieten. Stellt dieser den Tod fest, ist der Todesfall dem Bestattungsamt Spreitenbach (Tel. 056 418 85 11; ausserhalb Arbeitszeit:079 / 650 69 73 oder 079 / 450 13 22) anzuzeigen, welches die Einsargung, den Transport und die Beisetzung organisiert. Ärztliche Todesbescheinigung und allenfalls das Familienbüchlein sind zur Besprechung am nächsten Werktag mitzubringen.

     

    Todesfall, konkrete Anfragen


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    Todesfall, Bestattungskosten, Friedhof

    Die Gemeinde Spreitenbach übernimmt für verstorbene Einwohner die Kosten des Grabplatzes, das Öffnen und Schliessen des Grabes, ein beschriftetes Grabkreuz aus Holz und die administrative Organisation der Einsargung, Überführung, Bestattung, Kremation und Urnenbeisetzung.
    Zu Lasten der Erbmasse bzw. der Angehörigen gehen die Kosten der Einsargung, der Sarg, die Überführung, die Kremation, der Grabstein mit Beschriftung sowie der Grabunterhalt.
    Die Grabruhe dauert 25 Jahre. Das Grab kann von den Angehörigen oder von einem durch die Angehörigen eingesetzten Gärtner bewirtschaftet werden. Konkrete Anfrage oder weitere Infos zum Thema Todesfall gibt es hier


    U
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    Unterschriften und Dokumente beglaubigen

    Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird oder, wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Es muss ein Personenausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Zuständig für Beglaubigungen sind Gemeindeschreiber und Gemeindeammann oder dessen Stellvertreter. Kopien von zivilstandsamtlichen Dokumenten werden vom Zivilstandsbeamten beglaubigt. Kosten der Beglaubigungen: Unterschrift eines Einwohners CHF 20.--, Unterschrift für Mitarbeiter von Spreitenbacher Firmen CHF 30.--, Unterschrift Auswärtige CHF 40.--, Beglaubigung von Dokumenten: Erste Seite CHF 10.--, jede weitere CHF 5.--

     

    Unterschrifts-/Dokumentbeglaubigung, weitere Fragen


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    Unterschriften und Dokumente beglaubigen

    Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird oder, wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Es muss ein Personenausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Zuständig für Beglaubigungen ist die Gemeindekanzlei. Kopien von zivilstandsamtlichen Dokumenten werden vom Zivilstandsamt beglaubigt. Kosten der Beglaubigungen: Unterschrift eines Einwohners CHF 20.--, Unterschrift für Mitarbeiter von Spreitenbacher Firmen CHF 30.--, Unterschrift Auswärtige CHF 40.--, Beglaubigung von Dokumenten: Erste Seite CHF 10.--, jede weitere CHF 5.--
    Konkrete Anfrage zur Unterschrifts- und Dokumentbeglaubigung


    V
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    Velo-/Mofa-Fund

    Für die Bearbeitung von Velo- und Mofadiebstählen sowie die Vermittlung aufgefundener Velos und Mofas ist seit dem 01.01.2007 die Regionalpolizei zuständig. Für die Anzeigeerstattung melden Sie sich bitte am Schalter der Regionalpolizei Spreitenbach. Wir bitten Sie, jeweils den Abschnitt der Velovignette, auf welchem die Rahmennummer, die Marke und Farbe des Fahrrades vermerkt ist oder den Fahrzeugausweis des Mofas zur Anzeigeerstattung mitzubringen.

     

    Velo-/Mofa-Fund, weitere Fragen


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    Velo-Vignette

    Jedes Fahrrad, welches in Verkehr gebracht wird muss über eine gültige Velo-Vignette verfügen. Damit schliesst man die obligatorische Haftpflichtversicherung ab. Die Velo-Vignette ist ein Jahr gültig und läuft jeweils per 31. Mai aus. Diese kann in Warenhäusern oder bei der Post erworben werden, nicht aber bei der Gemeindeverwaltung oder der Regionalpolizei.

     

    Velo-Vignette, Fragen


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    Veranstaltungen

    Veranstaltungen sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Dies gilt insbesondere bei allen Veranstaltungen gemäss Gastgewerbegesetz und bei Benützung des öffentlichen Grundes. Unter Downloads finden Sie das entsprechende Gesuchsformular um Ihre geplante Veranstaltung bewilligen zu lassen. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Regionalpolizei.

     

    Veranstaltungen


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    Veranstaltungen: Grossplakate für Spreitenbacher Vereine

    Das Anschlagen von Plakaten auf öffentlichem Grund ist bewilligungspflichtig. Für Veranstaltungsreklamen stehen Spreitenbacher Vereinen und Organisationen im Bauamt spezielle Plakatständer zur Verfügung. Das Handling ist im Merkblatt geregelt (siehe Link). Veranstaltungsreklamen dürfen ausschliesslich an den aufgeführten sechs Standorten aufgestellt werden.

     

    Veranstaltungen: Grossplakate für Spreitenbacher Vereine


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    Veranstaltungen: Kulturplakate

    Das Anschlagen von Plakaten auf öffentlichem Grund ist bewilligungspflichtig. Vorgehen: Einwohner können 15 Plakate, Format A3 hoch (Auswärtige 10) mindestens 10 Tage vor der Veranstaltung auf der Regionalpolizei Spreitenbach abgeben. Die Plakate werden 1 Mal pro Woche an den Kulturplakatständern ausgehängt. Kosten für Auswärtige: Fr. 1.50/Plakat.

     

    Veranstaltungen: Kulturplakate


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    Visum, Besuchsaufenthalter aus visumspflichtigen Ländern

    Formulare für die Visumserteilung sind bei der Schweizer Vertretung im Herkunftsland erhältlich. Das Formular ist durch den Antragsteller und den in der Schweiz lebenden Garanten auszufüllen und bei der Einwohnerkontrolle abzugeben. Der Garant muss die Garantie-/Unterhaltserklärung (Fr. 20?000.--) von der Einwohnerkontrolle visieren lassen. Gleichzeitig sind die Kosten von Fr. 60.85 zu bezahlen.

     

    Visum, noch Fragen?


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    Vormundschaftswesen

    Vormundschaftsbehörde ist im Kanton Aargau der Gemeinderat. Das Vormundschaftswesen beinhaltet nebst dem Kindesschutz primär 3 Massnahmenarten.

    Die Beistandschaft ist in der Regel der schwächste Eingriff. Dabei wird die Handlungsfähigkeit von Personen nicht berührt. Der eingesetzte Beistand hat eine Beratungsfunktion gegenüber der betroffenen Person.

    Bei der Beiratschaft wird der betroffenen Personen die Verwaltung des Geldes entzogen. Der eingesetzte Beirat verwaltet das Vermögen. Es gibt auch kombinierte Beistand- und Beiratschaften, in den denen Teilbereiche der Vermögensverwaltung betroffen sind und nicht mehr alle Kaufverträge ohne Zustimmung des Beistandes/Beirates unterzeichnet werden können.

    Die Vormundschaft ist die härteste Massnahme. Dabei werden Erwachsene entmündigt und können weder das Vermögen verwalten noch die politischen Rechte ausüben. Der Vormund übernimmt die Verwaltung des Vermögens.

    Ziel sämtlicher Massnahmen ist es, zum Wohle der betroffenen Person zu handeln und sie vor Dritten zu schützen.
    Konkrete Anfrage zum Vormundschaftswesen


    W
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    Waffen

    Gesuche für einen Waffenerwerbsschein oder eine Waffentragbewilligung sind bei der Fachstelle SIWAS, des Polizeikommandos Aargau, einzureichen

     

    Waffen


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    Wehrpflicht, Militär, Auslandaufenthalt

    Meldepflichtige, die länger als 12 Monate ununterbrochen ins Ausland gehen und sich auch zivilrechtlich bei der Gemeinde abmelden, benötigen einen Auslandurlaub. Das Gesuch um Auslandurlaub (Formular 1.36) ist beim Sektionschef oder Kreiskommando erhältlich und muss rechtzeitig - in der Regel 2 Monate vor der Abreise - beim Kreiskommando eingereicht werden. Dies gilt neu auch für alle Offiziere.
    Für den Auslandurlaub bis höchstens 12 Monate benötigen die Meldepflichtigen keinen Auslandurlaub und sie melden sich beim Sektionschef auch nicht ab. Sie müssen folgendes beachten: Mitteilung der vorübergehenden Adresse an Sektionschef; fällt Militärdienstleistung in die Zeit des Auslandaufenthaltes, ist rechtzeitig ein Dienstverschiebungsgesuch einzureichen; Schiesspflichtige reichen ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht ein. Weitere Fragen zu Wehrpflicht, Militär, Auslandaufenthalt


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    Wespennest, Entfernung

    Infos dazu gibt es hier


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    Wohnsitzbescheinigung

    Die Wohnsitzbescheinigung (Hauptwohnsitzbescheinigung) enthält nebst den Personalien auch die Angaben, seit wann eine Person in der Gemeinde angemeldet ist.

     


    Z
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    Zahlungskonditionen Steuern 2010

    bis 30. April - Skonto 0.75 %
    bis 31. Oktober - spätestes Zahlungsdatum
    ab 01.11.2010 - Verzugszins 5,5 %
    Eine allfällige Verzugszinsrechnung wird erstellt, nachdem sämtliche Steuerausstände eines Steuerjahres beglichen wurden. Bei Wegzug sind die Steuern 30 Tage nach erfolgter Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

     

    Zahlungskonditionen 2010, konkrete Anfrage


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    Zahlungsschwierigkeiten Steuern

    Sie haben die Möglichkeit, bei der Finanzverwaltung schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss als Beilagen als Kopie enthalten:
    Mietvertrag, Einkommensbelege/Lohnausweise, Krankenkassenrechnung, Kreditvertrag (falls Kredit), Auszug aus Betreibungsregister. Das Gesuch muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.

     

    Stundungsgesuch online zum Download


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    Zivilstandsamt, wo?

    Das Regionale Zivilstandsamt befindet sich im Rathaus der Gemeinde Wettingen.

     

    Anfrage an Regionales Zivilstandsamt Wettingen


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    Zivilstandsamtliche Dokumente bestellen

    Geburtsschein beim zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes
    Eheschein beim zuständigen Zivilstandsamtes des Trauungsortes
    Todesschein beim zuständigen Zivilstandsamt des Todesortes
    Heimatschein beim zuständigen Zivilstandsamt des Heimatortes
    Personenstandsausweis beim zuständigen Zivilstandsamt des Heimatortes
    Familienschein beim zuständigen Zivilstandsamt des Heimatortes
    Konkrete Anfrage zu zivilstandsamtlichen Dokumenten


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    Zuständigkeit Kantonspolizei

    Allgemein kann man sagen, dass die Kantonspolizei für die Kriminalitätsbekämpfung und die Tatbestandsaufnahme von Verkehrsunfällen zuständig ist. Die Zuständigkeiten der Kantonspolizei sind im Polizeigesetz abschliessend geregelt.

     

    Zuständigkeit Kantonspolizei


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    Zuständigkeit Kantonspolizei

    Allgemein kann man sagen, dass die Kantonspolizei für die Kriminalitätsbekämpfung und die Tatbestandsaufnahme von Verkehrsunfällen zuständig ist. Die Zuständigkeiten der Kantonspolizei sind im Polizeigesetz abschliessend geregelt.

     

    Zuständigkeit Kantonspolizei


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    Zuständigkeit Regionalpolizei

    Die Zuständigkeiten der Regionalpolizei sind im Polizeidekret abschliessend geregelt. Die Regionalpolizei ist auf ihrem Einsatzgebiet für alle Belange der lokalen Sicherheit (inkl. Bearbeitung von Parkschäden) zuständig.

     

    Zuständigkeit Regionalpolizei


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    Zuständigkeit Regionalpolizei

    Die Zuständigkeiten der Regionalpolizei sind im Polizeidekret abschliessend geregelt. Die Regionalpolizei ist auf ihrem Einsatzgebiet für alle Belange der lokalen Sicherheit (inkl. Bearbeitung von Parkschäden) zuständig.

     

    Zuständigkeit Regionalpolizei


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    Zuzug/Umzug/Wegzug (anmelden/abmelden)

    Persönliche Meldung bei der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen. Beim Zuzug haben Schweizer den Heimatschein/Heimatausweis, den Krankenkassenausweis, den Mietvertrag und allenfalls das Familienbüchlein, Ausländer den Ausländerausweis, den Pass, den Mietvertrag, Familienbüchlein oder Eheschein (evtl. Scheidungsurteil), den Krankenkassenausweis und bei Zuzug aus einem anderen Kanton 2 Fotos mitzubringen. Bei Abmeldung infolge Wegzugs/Umzugs haben Schweizerbürger die Meldebestätigung vorzuweisen und abzugeben. Ausländer haben mit dem Ausländerausweis vorzusprechen. Vermieter sind verpflichtet, den Zu- und Wegzug von Mietern zu melden.

     

    Zuzug/Umzug/Wegzug, Weitere Fragen


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    Zuzug/Umzug/Wegzug (anmelden/abmelden)

    Persönliche Meldung bei der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen. Beim Zuzug haben Schweizer den Heimatschein/Heimatausweis, den Krankenkassenausweis, den Mietvertrag und allenfalls das Familienbüchlein, Ausländer den Ausländerausweis, den Pass, den Mietvertrag, Familienbüchlein oder Eheschein (evtl. Scheidungsurteil), den Krankenkassenausweis und bei Zuzug aus einem anderen Kanton 2 Fotos mitzubringen. Bei Abmeldung infolge Wegzugs/Umzugs haben Schweizerbürger die Meldebestätigung vorzuweisen und abzugeben. Ausländer haben mit dem Ausländerausweis vorzusprechen. Vermieter sind verpflichtet, den Zu- und Wegzug von Mietern zu melden.

     

    Zuzug/Umzug/Wegzug, Weitere Fragen