Öffentliche Veranstaltungen und Feuerwachen
Bitte beachten Sie, dass bei Veranstaltungen mit einer Besucherzahl von über 100 Personen und dekorierten Räumen zwingend Feuerwachen der Feuerwehr anwesend sein müssen. Findet der Anlass in einem privaten Lokal statt, hat die Absprache direkt mit der Feuerwehr zu erfolgen. Bei Veranstaltungen in den Lokalitäten der Einwohnergemeinde (Turn- und Mehrzweckhallen) ist vorab mit der Gemeindekanzlei (Tel. 056 418 85 50) zu klären, ob die Räumlichkeiten am gewünschten Tag zur Verfügung stehen. Die Terminabklärung und die Terminbuchung können auch direkt erfolgen unter http://reservation.spreitenbach.ch/. Damit die Anträge fristgerecht behandelt werden können, ist die Eingabe spätestens 8 Wochen vor dem Anlass einzureichen. Die Kosten für die Feuerwachen betragen für Spreitenbacher Ortsvereine pauschal Fr. 100.-- pro Anlass. Bei Dritten belaufen sich die Kosten der Feuerwache auf Fr. 100.-- pro Stunde. Zu beachten ist weiter, dass seit dem 1. Januar 2007 in allen öffentlichen Gebäuden der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde ein generelles Rauchverbot gilt.
WALDHÜTTE
Die Waldhütte der Ortsbürgegemeinde liegt mitten im Wald am Heitersberg. Sie ist sowohl zu Fuss als auch mit Fahrzeugen via Dorfstrasse (Richtung Heitersberg) gut erreichbar. Sie bietet im Innern für max. 40 Personen Platz. Eine moderne Küche mit Herd, Backofen, Kühlschrank, Geschirrwaschmaschine sowie Geschirr für 50 Personen stehen zu ihrer Verfügung. Das Cheminée sowie die rustikale Einrichtung sorgen für eine heimelige Atmosphäre. Ein gedeckter Vorplatz mit Tischen, Bänken und ein Aussen-Cheminée erlauben in der wärmeren Jahreszeit auch ein Fest im Freien.
Miete
Die Waldhütte kann sowohl von Spreitenbacher Einwohnern und Firmen als auch von Auswärtigen gemietet werden. Weitere Infos unter http://reservation.spreitenbach.ch/
Reservationen
Reservationen sind möglich bei der Gemeindekanzlei, Tel. 056 418 85 50, oder direkt auf http://reservation.spreitenbach.ch/.
Wichtiger Hinweis zu Veranstaltungen mit Wirtetätigkeit und/oder Verlängerung der Öffnungszeiten
Wird anlässlich einer Veranstaltung eine gewerbsmässige Wirtetätigkeit ausgeübt oder werden die üblichen Öffnungszeiten verlängert, ist 10 Tage resp. 2 Tage vor dem Anlass eine Meldung an die Gemeindepolizei zu erstatten und eine Bewilligung einzuholen. Näheres erfahren Sie unter den Erläuterungen.
Das Gesuchsformular für die Bewilligung zur Durchführung einer Veranstaltung mit Wirtetätigkeit und/oder Verlängerung der Öffnungszeiten für einen Anlass können sie hier downloaden. Formular bitte nicht per E-Mail zurücksenden: Es ist eine Originalunterschrift notwendig.
Bitte Fristen beachten!
| ZENTRUMSSCHOPF |
Der Zentrumsschopf befindet sich unmittelbar vor dem Shoppi beim Ausgang Süd, neben der Post. Er eignet sich sehr gut für Anlässe bis 80 Personen bei Ausstattung mit Stühlen und Tischen. Das Lokal verfügt über eine Bühne mit Scheinwerfer- und Musikanlage, komplett eingerichteter Küche, Garderobe und Toilettenanlagen. Parkplätze befinden sich unmittelbar vor dem Zentrumsschopf.
Miete
Der Zentrumsschopf kann von Spreitenbacher Einwohnern oder Firmen und von Auswärtigen gemietet werden.
Weitere Infos unter http://reservation.spreitenbach.ch/
Reservationen
Bitte klären Sie bei der Gemeindekanzlei, Poststrasse 13, Spreitenbach, Tel. 056 / 418 85 50,
E-Mail: gemeindekanzlei@spreitenbach.ch, ab, ob der gewünschte Termin noch frei ist.
Online-Reservation: http://reservation.spreitenbach.ch/
Wichtiger Hinweis zu Veranstaltungen mit Wirtetätigkeit und/oder Verlängerung der Öffnungszeiten
Wird anlässlich einer Veranstaltung eine gewerbsmässige Wirtetätigkeit ausgeübt oder werden die üblichen Öffnungszeiten verlängert, ist 10 Tage resp. 2 Tage vor dem Anlass eine Meldung an die Gemeindepolizei zu erstatten und eine Bewilligung einzuholen. Näheres erfahren Sie unter den Erläuterungen.
Das Gesuchsformular für die Bewilligung zur Durchführung einer Veranstaltung mit Wirtetätigkeit und/oder Verlängerung der Öffnungszeiten für einen Anlass können sie hier downloaden. Formular bitte nicht per E-Mail zurücksenden: Es ist eine Originalunterschrift notwendig.
Bitte Fristen beachten!
FESTZELT, FESTBÄNKE, MARKTSTÄNDE
Das Festzelt wird nur an Spreitenbacher Vereine vermietet. In der Grundgrösse (8 x 20 m) betragen die Kosten CHF 700.--. Die Kosten der Vergrösserung (8 x 5 m) betragen CHF 100.--. Der seitliche Anbau (3 x 10 m) kostet CHF 100.--. Die Annullationsgebühr beträgt CHF 150.--. Reservationsformular herunterladen.
Weitere Infos und Bilder zum Festzelt hier.
Bei der Reservation ist zu berücksichtigen, dass das Zelt an einem Werktag geliefert und wieder abgeholt wird. Wenn ein Festanlass zum Beispiel an einem Sonntag stattfindet, ist die Reservation von Freitag bis Montag vorzunehmen.
Die Festgarnituren bestehen aus 2 Festbänken und einem Tisch. Das Platzangebot pro Garnitur beläuft sich auf 8 - 10 Personen. Die Festgarnituren werden nur an Spreitenbacher Vereine und die Schule Spreitenbach vermietet. Die Kosten pro Garnitur (1 Tisch, 2 Bänke) betragen CHF 18.--. Einzelmiete eines Tisches CHF 10.--, Einzelmiete eines Bankes CHF 4.--
Bei der Reservation ist zu berücksichtigen, dass die Garnituren an einem Werktag geliefert und wieder abgeholt werden. Wenn ein Festanlass zum Beispiel an einem Sonntag stattfindet, ist die Reservation von Freitag bis Montag vorzunehmen. Reservationsformular herunterladen.
Die Marktstände werden nur an Spreitenbacher Vereine und an die Schule Spreitenbach vermietet. Die Miete ist kostenlos.
Bei der Reservation ist zu berücksichtigen, dass die Markstände an einem Werktag geliefert und wieder abgeholt werden. Wenn ein Festanlass zum Beispiel an einem Sonntag stattfindet, ist die Reservation von Freitag bis Montag vorzunehmen. Reserationsformular heruterladen.
Reservationsstelle für das Festzelt, die Festgarnituren und die Marktstände ist die Bauverwaltung, Poststrasse 13, 8957 Spreitenbach, Tel. 056 418 86 30, bauverwaltung@spreitenbach.ch
Bitte klären Sie bei der Bauverwaltung telefonisch oder per E-Mail ab, ob das Gewünschte am vorgesehenen Termin noch frei ist.
SCHUL-, MEHRZWECK- & SPORTANLAGEN ![]()
Es steht eine Fülle von Anlagen zur Verfügung. Für Anlässe der ortsansässigen Vereine zu Trainingszwecken wird keine Benützungsgebühr erhoben. Bei Anlässen mit Eintritt oder wenn Getränke oder Speisen verkauft werden, werden folgende Benützungsgebühren gemäss Tarif erhoben: Download Sport- und Mehrzweckanlangen, Benützungsreglement und Gebührentarif
Reservationen
Bitte klären Sie bei der Gemeindekanzlei telefonisch (056 / 418 85 50) oder unter http://reservation.spreitenbach.ch ab, ob der gewünschte Termin noch frei ist.
Anlagen
Mehrzweckhalle Boostock (Halle 1) mit Bühne, Küche, Vorraum Garderoben/Duschen und Toilettenanlagen
Maximale Personenbelegung: 360
Turnhalle Boostock (Halle 2) mit Vorraum und Garderoben/Duschen und Toilettenanlagen
Maximale Personenbelegung: 225
Lageplan Boostock
Turnhalle Haufländi (oben)
Turnhalle Haufländli (unten)
Lageplan Haufländli
Sporthalle Seefeld (3 Hallen)
Lageplan Seefeld
Sportanlage Mittlerzelg, 2 Rasenspielfelder
Lageplan Mittlerzelg
Wichtiger Hinweis zu Veranstaltungen mit Wirtetätigkeit und/oder Verlängerung der Öffnungszeiten
Wird anlässlich einer Veranstaltung eine gewerbsmässige Wirtetätigkeit ausgeübt oder werden die üblichen Öffnungszeiten verlängert, ist 10 Tage resp. 2 Tage vor dem Anlass eine Meldung an die Gemeindepolizei zu erstatten und eine Bewilligung einzuholen. Näheres erfahren Sie unter den Erläuterungen.
Das Gesuchsformular (im Word-Format ) für die Bewilligung zur Durchführung einer Veranstaltung mit Wirtetätigkeit und/oder Verlängerung der Öffnungszeiten für einen Anlass können sie hier downloaden. Formular bitte nicht per E-Mail zurücksenden: Es ist eine Originalunterschrift notwendig.
Bitte Fristen beachten!




















