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Mietvertrag für ungültig erklärt
14.02.2012
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Der durch die Regionalpolizei mit einer Produktionsfirma abgeschlossene Mietvertrag zur Nutzung des Mehrzweckplatzes Neumatt für einen Privat- bzw. Firmenanlass in einem Zirkuszelt ist durch den Gemeinderat Spreitenbach für nichtig erklärt worden. Zudem liegt weder ein Antrag noch eine Bewilligung zur Durchführung einer Grossveranstaltung vor.
Vorgabe falscher Daten in Mietvertrag Das von der Produktionsfirma ausgefüllte Mietantragsformular weist die Veranstaltung als ?Privatanlass IMS Zürich im Zirkuszelt? aus. Bei der IMS Zürich handelt es sich um die Informatikmittelschule in Zürich. Im Nachgang dazu hat sich aufgrund vertraulicher Information Dritter gezeigt, dass diese Angabe falsch ist und eine Glaubensgemeinschaft eine Grossveranstaltung in Spreitenbach geplant hatte. Mit der Vorgabe falscher Daten durch die Produktionsfirma liegt eine Täuschung vor. Dies hat zur Folge, dass einerseits das Vertrauensverhältnis zu dieser Firma zerstört worden ist und andererseits der Vertrag für die Gemeinde nicht mehr verbindlich ist. Gestützt darauf hat der Gemeinderat den Vertrag gemäss den Be-stimmungen des Schweizer Obligationenrechts für ungültig und nichtig erklärt.
Kein Antrag für Grossveranstaltung Die Durchführung von Grossveranstaltungen ist gemäss dem Allgemeinen Polizeireglement der Gemeinde Spreitenbach bewilligungspflichtig. Wie die Glaubensgemeinschaft auf ihrer eigenen Internetseite durch die Publikation von Medienberichten selbst schreibt, hätte sie am 25. Februar 2012 mit mehr als 1?800 Besuchern gerechnet. Diese Zahl ist zu keinem Zeitpunkt angezeigt worden. Ein Anlass mit mehr als 1?000 Besuchern stellt aber eine Grossveranstaltung dar, wofür rechtzeitig eine entsprechende Bewilligung beim Gemeinderat zu beantragen gewesen wäre. Ein solcher Antrag liegt nicht vor, und es ist auch keine Bewilligung für einen Grossanlass am 25. Februar 2012 erteilt worden. <- Zurück zu: News |
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