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Auszüge aus dem Betreibungsregister, Löschungen
11.01.2012
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In den vergangenen Monaten sind vermehrt Gesuche um Löschung eines Betreibungsregistereintrages, insbesondere für Steuerforderungen, eingereicht worden. Die Anträge werden damit begründet, dass die Forderungen jetzt beglichen seien. Es ist festzustellen, dass solche Anträge in der Regel abgewiesen werden. Nur so ist garantiert, dass ein Betreibungsregisterauszug auch effektiv seinen Sinn und Zweck erfüllt, nämlich den Nachweis, dass eine Person ihren Verpflichtungen auch immer pünktlich nachgekommen ist. <- Zurück zu: News |
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