News
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Anmeldungen Ersatzwahl
Gemeinderat und Gemeindeammann 30.01.2012
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Innert der gesetzlichen Frist sind für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates und des Gemeindeammanns folgende zwei Kandidaten für den 2. Wahlgang angemeldet worden:
Im 2. Wahlgang vom 26. Februar 2012 sind nur diese beiden Kandidaten wählbar. Als Gemeindeammann kann eine Person nur dann gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (oben und unten auf dem Wahlzettel muss der gleiche Name eingetragen werden). <- Zurück zu: News |
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